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UVEK: Erste Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU für die Luftfahrt

Bern (ots)

Delegationen aus der Schweiz und der Europäischen
Union (EU) haben sich heute in Brüssel zur ersten Sitzung des 
Gemischten Ausschusses gemäss dem bilateralen Luftverkehrsabkommen 
getroffen. Neben Fragen der weiteren Entwicklung gemeinschaftlicher 
Institutionen oder der Vereinheitlichung der Flugsicherung wurde 
auch der Bereich der staatlichen Beihilfen ausgiebig erörtert.
Die Aufgabe des im Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU stipulierten 
Gemischten Ausschusses ist es, die ordnungsgemässe Anwendung des am 
1. Juni 2002 in Kraft getretenen Abkommens sicherzustellen. Er tritt 
mindestens einmal jährlich zusammen. Die Schweizer Delegation, 
welcher neben Vertretern des Bundes auch ein Repräsentant des 
Kantons Zürich angehörte, stand unter der Leitung von André Auer, 
Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Delegation 
der europäischen Kommission wurde geleitet vom Direktor Luftverkehr, 
dem Franzosen Michel Ayral.
Zu Beginn dieser ersten Sitzung einigten sich die beiden Parteien 
auf die Arbeitsmethoden des Ausschusses. Demnach wird sich unter 
anderem künftig eine permanente Expertengruppe mit der Aufnahme 
neuer EU-Rechtserlasse befassen.
In materieller Hinsicht konzentrierten sich die Verhandlungen auf 
die weitere Entwicklung der europäischen Luftfahrtinstitutionen. Im 
Vordergrund standen dabei die neu geschaffene Europäische Agentur 
für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) und die 
Verwirklichung eines einheitlichen europäischen 
Flugsicherungssystems (Single European Sky). In beiden Bereichen 
wird die Schweiz aktiv mitwirken; es besteht jedoch noch keine 
vollständige Einigung über die Modalitäten einer solchen 
Partizipation.
Ebenfalls eingehend diskutiert wurde die Frage der staatlichen 
Beihilfen an Fluggesellschaften. Dabei waren sich beide Delegationen 
über die Bedeutung dieses Problemkreises für eine gesunde 
Entwicklung der Luftfahrt einig. Die schweizerische Delegation 
unterstrich die Tatsache, dass Sachverhalte, die vor Inkrafttreten 
des Abkommens eingetreten waren, nicht in den Kompetenzbereich des 
Gemischten Ausschusses fallen. Vor dem Hintergrund der in letzter 
Zeit in der EU und mit der Swissair-Krise auch in der Schweiz 
gemachten Erfahrungen kamen beide Delegationen überein, sich in 
Fragen, die den Bereich staatlicher Beihilfe tangieren könnten, 
weiterhin möglichst früh gegenseitig zu informieren.
Die nächste Sitzung des Gemischten Ausschusses ist für den 24. Juni 
2003 geplant.
Bern, 16. Dezember 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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