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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

UVEK: Ab 1.1.03 nur noch neue Parkscheibe gültig

Bern (ots)

Die 4-jährige Übergangsfrist, während der sowohl die
hergebrachte als auch die neue Parkscheibe verwendet werden durfte, 
läuft am 31.12 2002 ab. Ab dem 1. Januar 2003 muss bei den mit dem 
Signal "Parkieren mit Parkscheibe" (Abb.1) gekennzeichneten 
Parkflächen ausschliesslich die neue Parkscheibe (Abb.2) verwendet 
werden.
Die vertraute und jahrzehntelang im Einsatz gewesene Parkscheibe für 
die Blaue und Rote Zone wird auf 1.1.2003 definitiv von der neuen, 
universellen Parkscheibe abgelöst. Diese hat im Gegensatz du den 
hergebrachten Parkscheiben nur noch ein Fenster, welches die 
Ankunftszeit angibt. Die Autofahrerinnen und -fahrer stellen die 
Scheibe auf den der effektiven Ankunftszeit folgenden Strich ein. 
Von dieser Einstellungszeit aus wird die maximal zulässige Parkdauer 
ausgerechnet. Durch diese Systematik wird die neue Parkscheibe 
universell einsetzbar.
Wer also beispielsweise zwischen 10.01 Uhr und 10.30 Uhr parkiert, 
stellt 10.30 Uhr als Ankunftszeit ein und darf in einer 180 Minuten 
Zone bis 13.30 Uhr parkieren.
Auf mit einem weissen P auf blauem Grund und einem 
Parkscheibensymbol (Abb. 1) gekennzeichneten Parkfeldern muss die 
Parkscheibe angebracht werden (Abb. 2). Auf einer Zusatztafel steht 
die erlaubte Parkdauer (Ausnahme Blaue Zone, s.u.). Die beschränkte 
Parkzeit muss mindestens eine halbe Stunde betragen. Weiterhin 
bestehen bleibt daneben die Signalisation "Parkieren gestattet" mit 
einer parkzeitbeschränkenden Zusatztafel (Abb. 3), bei der die 
Parkscheibe nicht eingestellt werden muss.
Keine Änderung in Blauer Zone
Die Eigenheiten und die zulässige Parkdauer von 1 Stunde in der 
Blauen Zone bleiben unverändert. Die verlängerte Parkberechtigung an 
Werktagen mittags und nachts bleibt bestehen, wobei der Samstag als 
Werktag gilt. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich auf der 
Rückseite jeder Parkscheibe. Gelten die Parkbeschränkungen auch an 
Sonn- und Feiertagen, muss der entsprechende Hinweis auf einer 
Zusatztafel unter dem Signal vermerkt sein.
Die neuen Parkscheiben werden auf vielen Polizeiposten, bei 
Verkehrsverbänden, Versicherungen und Garagen gratis abgegeben.
Bern, 28. November 2002
ASTRA Bundesamt für Strassen
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter ASTRA, Tel. 
031 324 14 91

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