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Alpen-Initiative: Wenn es Gefahrgut gewesen wäre...

Altdorf (ots)

Glück im Unglück im Bareggtunnel: In den schweren
Unfall heute morgen waren drei Lastwagen verwickelt, die kein
Gefahrgut geladen hatten. Im Bareggtunnel gibt es, wie in den
allermeisten Schweizer Strassentunnels, keinerlei Einschränkung für
den Gefahrguttransport. Die Alpen-Initiative fordert aus
Sicherheitsgründen per sofort strengere Vorschriften für
Gefahrguttransporte. Ein uneingeschränkter Schwerverkehr in Tunnels
ist nach der tragischen Unfallserie der letzen Jahre nicht länger
verantwortbar.
Die Liste der Tunnelstrecken mit Einschränkungen für
Gefahrguttransporte in der „Verordnung über die Beförderung
gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)" ist erstaunlich kurz: Für
nur acht der insgesamt 188 Tunnels auf dem Nationalstrassennetz und
sechs Tunnels auf Kantonsstrassen gelten überhaupt Einschränkungen!
Fast alle Schweizer Strassentunnels sind demnach ohne
Mengenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen für
Gefahrguttransport zugelassen. Dazu kommt, dass für drei der 14
beschränkten Tunnels die Einschränkungen nur nachts, an Wochenenden
und Feiertagen gelten. Zustände, die für alle TunnelbenutzerInnen
nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr zumutbar sind.
Auf der Transitachse Basel - Chiasso (A 2) sind nur der Gotthard-,
Seelisberg-* und Costoni di Fieud-Tunnel beschränkt, auf der
Transitachse Bodensee - Bellinzona (A 13 / E 43) der Via Mala-,
Bärenburg-, Rofla- und San Bernardino-Tunnel.
In den vielbefahrenen Tunnels im Dreieck Zürich - Basel - Olten
(Baregg, Gubrist, Belchen, Schweizerhalle, Bözberg, Habsburg) mit
täglich bis zu 100'000 Autos und bis zu 12'000 Lastwagen gelten
keinerlei Einschränkungen für den Gefahrguttransport! Auch für lange
Tunnels wie Kerenzerberg (5760 m), Umfahrung Sachseln (5213 m), Mont
Russelin (4070 m), Galerie de Develier (3550 m) Giessbach (3340 m)
und den Anschluss Vispertal (3250 m) gelten keine Beschränkungen -
unabhängig davon, ob sie eine oder zwei Röhren aufweisen. Mehr als
die Hälfte der noch geplanten oder im Bau befindlichen
Nationalstrassenkilometer werden ebenfalls in Tunnels verlaufen.
Die Katastrophen im Mont-Blanc-Tunnel im März 1999 und im
Gotthard-Tunnel im Oktober 2001 haben gezeigt, dass für Tunnels eine
strengere Definition von Gefahrgütern gelten muss. Im Mont-Blanc
rissen brennende Margarine und Mehl die Menschen in den Tod, im
Gotthard waren es brennende Kunststoffblachen. Ein Unfall mit
Gefahrgut könnte weit gravierendere Folgen haben. Die
Alpen-Initiative hat daher schon anlässlich der 8. Internationalen
ITE-Transittagung im März 2001 eine neue Kategorie „Gefahrgüter in
Tunnels" gefordert.
* nur an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen und von 17.00 - 7.00

Kontakt:

Alpen-Initiative
Alf Arnold
Tel. +41/41/870'97'85

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