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Bundesrat liberalisiert Bodenabfertigung auf Schweizer Flughäfen

Bern (ots)

Der Bundesrat liberalisiert die Regelung der
Bodenabfertigungsdienste auf Schweizer Flughäfen. Dieser Schritt ist
eine Folge des Abschlusses des bilateralen Abkommens über den
Luftverkehr mit der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die
Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) genehmigt, um diese mit dem Recht
der EG über die Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen in Einklang zu
bringen. Diese Änderung, welche die Aufnahme der entsprechenden
europäischen Richtlinie ins Schweizer Recht ermöglicht, ist eine
Folge des mit der EG abgeschlossenen bilateralen Abkommens über den
Luftverkehr. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten wie die
vom Volk am 21. Mai 2000 angenommenen sieben bilateralen Verträge.
Mit der europäischen Regelung wird auf den wichtigsten Schweizer
Flughäfen der Markt für Anbieter von Bodenabfertigungsdiensten und
für Fluggesellschaften, die solche Dienste selber betreiben wollen
(Selbstabfertigung), weiter geöffnet. Die Praxis der Schweizer
Flughäfen in diesem Bereich ist allerdings bereits heute liberal
ausgestaltet, so dass die mit der Verordnung verfolgte Marktöffnung
keine fundamentale Änderung bedeutet.

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UVEK Eidgenössisches Departement für
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