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Staatsvertrag Schweiz-Deutschland unterzeichnet

Bern (ots)

Heute Donnerstag haben der Direktor des Bundesamtes
für Zivilluftfahrt (BAZL), André Auer, und der deutsche Botschafter
in der Schweiz, Reinhard Hilger, in Bern den Staatsvertrag zwischen
der Schweiz und Deutschland über den Luftverkehr unterzeichnet. Die
erste vorgezogene Massnahme, ein Nachtflugverbot über süddeutschem
Gebiet von 22.00 bis 06.00 Uhr, tritt per 19. Oktober in Kraft. Das
BAZL hat die hierfür notwendige provisorische Änderung des
Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt.
Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages haben über dreijährige
Verhandlungen zwischen den zwei Ländern offiziell ihr Ende gefunden.
Der Staatsvertrag regelt einerseits die Flugsicherung über
süddeutschem Gebiet, die unverändert vom Schweizer Unternehmen
Skyguide durchgeführt werden kann. Anderseits legt er die Modalitäten
für An- und Abflüge auf den beziehungsweise vom Flughafen Zürich über
das Territorium Deutschlands fest. Einer der Kernpunkte ist die
Limitierung der Anzahl Flüge auf 100'000 pro Jahr ab Februar 2005.
Bis zu diesem Termin garantiert die Schweiz, eine jährliche
Obergrenze von 154'000 Flugbewegungen nicht zu überschreiten. Als
erste vorgezogene Massnahme des Vertrages gilt ab dem 19. Oktober
2001 eine Nachtflugsperre über Süddeutschland zwischen 22.00 und
06.00 Uhr. Mit dem Winterflugplan 2002 tritt die zweite vorgezogene
Massnahme, eine Flugsperre zwischen 20.00 und 09.00 Uhr an
Wochenenden, in Kraft. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind
Flüge, welche bedingt durch äussere Umstände über süddeutsches Gebiet
anfliegen müssen.
Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf
er der Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt
dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Die Behandlung des
Geschäftes im Parlament ist im Verlauf des kommenden Jahres
vorgesehen.
Provisorische Änderung Betriebsreglement Flughafen Zürich
genehmigt
Mit Wirkung ab dem 19. Oktober hat das BAZL die provisorische
Änderung des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt.
Damit kann die im Staatsvertrag verankerte Nachtflugsperre umgesetzt
werden. Nicht gutgeheissen hat das BAZL jedoch eine an die Regelung
über Deutschland anknüpfende Verlängerung der Nachtflugsperre über
der Schweiz von 23.00 bis 06.00 Uhr (bisher 00.30 bis 05.30 Uhr).
Damit entfällt die vom Flughafen Zürich anbegehrte Verlängerung des
Flugbetriebes von 21.00 bis 22.00 Uhr ab Piste 16 Richtung Süden.
Mit seinem Entscheid hat das BAZL einem Teil der über 4500
Einsprachen stattgegeben, die gegen die Änderung des
Betriebsreglementes eingegangen waren. Das BAZL anerkennt, dass die
beantragten Änderungen als Ganzes eine erhebliche Mehrbelastung der
Umwelt zur Folge hätten. Es hat deshalb nur jene Massnahmen
gutgeheissen, die für die Einhaltung des Staatsvertrages unmittelbar
erforderlich sind. Dazu gehört die Erlaubnis, von Osten auf die Piste
28 ab 05.30 Uhr sowie zwischen 22.00 und 00.30 Uhr anfliegen zu
können. Abflüge ab der Piste 28 Richtung Westen sind neu ab 06.30 Uhr
(bisher 07.00 Uhr) gestattet. Deren Zahl wird allerdings auf vier pro
Tag beschränkt.
Die jetzt genehmigten Anpassungen haben nur vorübergehenden
Charakter. Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat den Auftrag, bis im
Oktober 2002 den Entwurf für ein neues Betriebsreglement
einzureichen. Das zur Umsetzung dieses Betriebsreglementes nötige
erste Koordinationsgespräch im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der
Luftfahrt (SIL) findet am 25. Oktober 2001 statt.  
ots Originaltext: UVEK
Internet:

Kontakt:

Max Schulthess, Jurist Infrastruktur und Planung BAZL,
Tel. +41 31 325 91 06, zum Staatsvertrag

Adrian Nützi, Projektleiter BAZL Flughafen Zürich,
Tel. +41 31 325 98 33, zum Betriebsreglement

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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