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Aussprache des Bundesrates über den Umwandlungssatz in der Beruflichen Vorsorge

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(ots)

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, bis Januar 2006 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, die eine raschere und stärkere Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge vorsieht, als im Rahmen der 1. BVG-Revision festgelegt wurde. Die Senkung ist auf Grund der gesteigerten Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie der deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig. Der Umwandlungssatz soll bis 1.1.2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Die Vorlage wird auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Satzes vorsehen.

Es ist unbestritten, dass der heutige Mindestumwandlungssatz 
aufgrund der zu erwartenden Rendite auf den Finanzmärkten, 
insbesondere auf dem Obligationenmarkt, zu hoch ist. Die Fachleute 
der Finanzökonomie rechnen für die nächsten Jahre mit einer relativ 
tiefen Inflation und deshalb auch mit entsprechend tiefen nominellen 
Zinssätzen. Um die auf lange Frist angelegte Finanzierung der Renten 
sicher zu stellen, muss der Gesetzgeber die Renditemöglichkeiten 
berücksichtigen. Das heisst, dass der Umwandlungssatz weiter gesenkt 
werden muss, als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits beschlossen. 
Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% bis 2015 vor. Nur so 
kann verhindert werden, dass die Vorsorgeeinrichtungen künftig zur 
Auszahlung von ungenügend finanzierten Renten gezwungen sind und die 
finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährdet wird.
In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags (Motion der Kommission 
für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats aus dem Jahr 
2003) hat der Bundesrat die Situation auf den Finanzmärkten 
überprüft. Dabei stützte er sich auch auf den Bericht einer 
Arbeitsgruppe in Sachen Umwandlungssatz zu Handen der Eidg. BVG- 
Kommission vom November 2004 und auf entsprechende Empfehlungen der 
Kommission ab. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der 
Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge 
für Mann und Frau schrittweise bis 2011 auf 6,4% gesenkt werden 
soll. Damit schliesst sich der Bundesrat einer knappen Mehrheit der 
BVG-Kommission an. Die Minderheit hatte eine weiter gehende Senkung 
auf 6,0% verlangt. Zudem soll der Umwandlungssatz inskünftig bereits 
alle fünf statt alle zehn Jahre neu überprüft werden; zum ersten Mal 
2009 für die Jahre 2012 und folgende.
Übereinstimmend mit einer Mehrheit der BVG Kommission lehnt der 
Bundesrat zusätzliche flankierende Massnahmen ab, da das 
Leistungsziel - Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller 
Versicherungsdauer rund 60% des letzten Lohns - auch mit einem etwas 
tieferen Umwandlungssatz erreicht werden kann. Zudem käme als 
flankierende Massnahme einzig eine weitere Erhöhung der 
Altersgutschriften, also höhere Beiträge in Frage, was auf tiefere 
Nettolöhne hinauslaufen würde.
Wie in der Vergangenheit lässt es der Bundesrat daher den 
Vorsorgeeinrichtungen frei, kassenspezifische und der Finanzlage der 
jeweiligen Vorsorgeeinrichtung angemessene flankierende Massnahmen 
zu ergreifen und zu finanzieren.
Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird voraussichtlich im Januar 
2006 eröffnet. Die Botschaft soll Ende 2006 ans Parlament 
weitergeleitet werden, das Inkrafttreten ist für den 1.1.2008 
geplant, und der Senkungsprozess soll sich über den Zeitraum 2008 
bis 2011 erstrecken.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	031 322 46 40
		Yves Rossier, Direktor
		Bundesamt für Sozialversicherung
031 322 90 73
		Anton Streit, Vizedirektor
		Leiter Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene
		Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:	-	Tabelle "Schrittweise Senkung des 
Mindestumwandlungssatzes 
		im Überblick"
	-	Erläuterung der Begriffe
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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