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Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten

(ots)

Das Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft getreten ist, verlangt, dass Internetangebote des Bundes von Menschen mit Behinderungen ohne vermeidbare Barrieren genutzt werden können. Der Informatikrat Bund (IRB) hat nun Richtlinien erlassen, welche die konkreten Anforderungen an die Webauftritte festlegen.

Das Internet bietet gerade auch Menschen mit Behinderungen 
vielfältige Chancen und Möglichkeiten. Mit den entsprechenden 
Hilfsmitteln erhalten etwa sehbehinderte Menschen viel leichter 
Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Viele behinderte 
Menschen sind damit in alltäglichen Verrichtungen nicht mehr auf die 
Unterstützung Dritter angewiesen. Dies gilt jedoch nur, wenn bei der 
Konzeption und Gestaltung von Internetangeboten gewisse Vorgaben 
beachtet und unnötige Barrieren vermieden werden. 
Die in Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen und Informatik- 
und Kommunikationsfachleuten erarbeiteten und nun verabschiedeten 
Richtlinien des Bundes für die Gestaltung barrierefreier 
Internetangebote legen diese Regeln für Webauftritte des Bundes 
fest. In Anlehnung an die WCAG-Standards des World Wide Web-
Konsortiums verlangen die Richtlinien die Erfüllung der Konformität 
AA, die sicherstellt, dass alle signifikanten Hindernisse für den 
Zugriff auf Web-Dokumente beseitigt werden. 
Die Richtlinien sind in die Internet-Strategie des Bundes 
eingebettet, und die Anpassung bestehender Webangebote erfolgt bis 
Ende 2006 im Zug der Umsetzung eines einheitlichen 
Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung. Dieses Vorgehen ermöglicht 
eine Realisierung ohne wesentliche Mehrkosten.
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 
hat die Ausarbeitung der Richtlinien begleitet. Es ist überzeugt, 
dass diese Richtlinien einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur 
Gleichstellung darstellen. Sie stehen zur freien Verfügung und 
können somit eine Vorbildfunktion für die Internetauftritte weiterer 
Anbieter übernehmen. 
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Presse- und Informationsdienste
Auskunft:
Andreas Rieder, Leiter Eidg. Büro für die Gleichstellung von 
Menschen mit Behinderungen, 031 322 82 36
Marie Moya, CC Web BK, 031 323 27 25
Für Fragen zum Standardisierungsprozess / IRB: Willy Müller, 
Informatikstrategieorgan Bund, 031 325 90 35
Links:
Richtlinien Bund: 
http://internet.isb.admin.ch/internet/informatikstandards/standardind
ex/01789/index.html?lang=de
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): 
http://www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT

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