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Neue Rechtsgrundlagen für den ETH-Bereich

(ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass das teilrevidierte ETH- Gesetz am 1. Januar 2004 zusammen mit den wichtigsten Ausführungserlassen in Kraft treten wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die neue gesetzliche Basis für den ETH-Bereich bereits ab Beginn der kommenden Leistungsperiode 2004-2007 Gültigkeit erhält.

Die Änderung des ETH-Gesetzes wurde vom Parlament am 21. März 2003 
beschlossen. Hauptziel der Gesetzesänderung war die Stärkung der 
Autonomie des ETH-Bereichs und seiner Institutionen. Dafür wurde 
einerseits eine lückenlose Kompetenzordnung geschaffen und 
anderseits die Führung des ETH-Bereichs mittels Leistungsauftrag und 
Globalbudget gesetzlich verankert. Gleichzeitig wurde die 
Zusammensetzung des ETH-Rates neu festgelegt, das Personalrecht an 
das Bundespersonalgesetz angepasst und zur Förderung des Wissens- 
und Technologietransfers die Möglichkeit geschaffen, dass sich die 
ETH-Institutionen zwecks Verwertung von Immatrialgüterrechten an 
Unternehmen beteiligen können.
Damit diese umfangreichen Änderungen schon ab Beginn der 
Leistungsperiode 2004-2007 zum Tragen kommen können, wurde in der 
Folge in kurzer Zeit das begleitende Ausführungsrecht erarbeitet und 
hat nun der Bundesrat die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2004 
beschlossen.
Als zentraler Ausführungserlass wurde die Verordnung für den ETH- 
Bereich totalrevidiert. Dabei fielen einerseits viele heutigen 
Verordnungsvorschriften weg, da diese ins neue Gesetz aufgenommen 
wurden. Anderseits wurden wichtige Präzisierungen in die Verordnung 
aufgenommen. Diese betreffen die Schulleitungen der ETH und die 
Direktionen der Forschungsanstalten sowie die Bereiche 
Zielvereinbarungen und Mittelzuteilung, Drittmittel, Tresorerie und 
Zahlungsverkehr. Zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen, die 
vorliegende Verordnung mit einer Regelung zur Finanzierung von 
Schäden zu ergänzen.
Daneben werden auf den 1. Januar 2004 weitere wichtige Verordnungen 
des ETH-Bereichs angepasst: 
* Die Verordnung betreffend  die Überführung der Ruhegehaltsordnung 
der vor dem 1.1.1995 gewählten ordentlichen und ausserordentlichen 
Professorinnen und Professoren in die Pensionskasse des Bundes 
PUBLICA (ebenfalls heute vom Bundesrat beschlossen)
* Die ETHZ-ETHL-Verordnung (vom ETH-Rat erlassen)
* Die Forschungsanstalten-Verordnung (vom ETH-Rat erlassen)
* Die Geschäftsordnung der ETH-Beschwerdekommission (vom ETH-Rat 
erlassen)
Die umfassende Anpassung des ETH-Ausführungsrechts wird in 3 Etappen 
erfolgen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Dora Fitzli, Staatssekretariat für Wissenschaft und Forschung
Tel. 031 322 82 14

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