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Verlängerung der Verordnung betreffend Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit zur Prävention des Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS)

(ots)

Die Zahl der SARS-Erkrankungen ist am Sinken; es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass die Verbreitung von SARS zu einem späteren Zeitpunkt wieder zunimmt. Aufgrund dessen verlängert der Bundesrat die bisher auf drei Monate befristete SARS-Verordnung vom 1. April 2003 bis Ende Jahr. Damit erhält das Bundesamt für Gesundheit weiterhin die Kompetenz, im Notfall Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung von SARS zu ergreifen.

SARS ist eine ansteckende virale Krankheit, die im November 2002 
erstmals in Südchina aufgetreten ist. Die 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb am 12. März 2003 einen 
weltweiten Alarm ausgelöst. Aufgrund der internationalen Bedrohung 
hat der Bundesrat am 1. April 2003 eine Verordnung betreffend 
Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Prävention des 
Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS) erlassen; sie gilt 
bis zum 30. Juni 2003. Dem BAG wird darin insbesondere die Kompetenz 
zugewiesen, Arbeitsverbote für Personen, die aus gefährdeten 
Gebieten eingereist sind, zu verfügen. Die momentane Situation im 
Bezug auf die Ausbreitung des Virus hat sich beruhigt. Es ist jedoch 
nicht auszuschliessen, dass sich die Lage zu einem späteren 
Zeitpunkt wieder zuspitzt. Aufgrund der damit einhergehenden 
Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung, hat der Bundesrat 
beschlossen, die bestehende Verordnung bis Ende Jahr zu verlängern. 
Gleichzeitig wird das BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen bis im 
Herbst 2003 eine neue, detailliertere Verordnung ausarbeiten.
Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Kommunikation, BAG, Bern Tel. 031 322 95 05

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