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EDI: Beginn der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren
zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der 
Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister eröffnet. 
Mit diesem Gesetzesentwurf sollen Statistiken in Zukunft vermehrt 
auf der Grundlage von vorhandenen Verwaltungsdaten erstellt werden, 
um die Befragten zu entlasten. Erreicht werden soll dieses Ziel mit 
einer gesamtschweizerischen Harmonisierung der amtlichen 
Personenregister. Dabei spielen die kommunalen und kantonalen 
Einwohnerregister eine zentrale Rolle, weil sie die gesamte 
Wohnbevölkerung der Schweiz erfassen. Das Vernehmlassungsverfahren 
dauert bis zum 30. April 2003.
Die Nutzungsmöglichkeiten der kommunalen und kantonalen Register für 
die Volkszählung und die Bevölkerungsstatistiken sind heute noch 
sehr bescheiden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat sich in den 
vergangenen Jahren eingehend mit der Weiterentwicklung der 
Erhebungsmethoden der Volkszählung beschäftigt. Die Erfahrungen im 
Rahmen der Nutzung dieser Register für die Volkszählung 2000 zeigten 
einen grossen Harmonisierungsbedarf auf.
Auf Grund des föderalistischen Staatsaufbaus bestehen vielfältige 
kantonale und sogar kommunale Regelungen für die Führung der 
Einwohnerregister. Daraus resultieren eine ausserordentliche System- 
und Softwarevielfalt sowie unterschiedliche Registerinhalte und 
Merkmalscodierungen. Damit die Bundesstatistik einheitliche und 
vergleichbare Daten bereitstellen kann, ist es jedoch unerlässlich, 
dass diese Register gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden. Ein 
Gesetz zur Modernisierung der Statistik Artikel 65 der neuen 
Bundesverfassung erlaubt es dem Bund, auf die Führung von Registern 
Einfluss zu nehmen, um die Bevölkerung und die Erhebungsstellen bei 
statistischen Erhebungen zu entlasten. Ziel der Vorlage ist es, die 
Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden 
verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen 
Personenregister des Bundes für die zukünftigen 
bevölkerungsstatistischen Erhebungen und die auf das Jahr 2010 
angestrebte Modernisierung der Volkszählung vollumfänglich zu 
nutzen.
Das geplante Gesetz trägt den Prinzipien des Föderalismus Rechnung, 
d.h. die Einwohnerregister verbleiben unter der Zuständigkeit der 
Kantone. Um jedoch die Qualität der statistischen der Daten 
sicherzustellen, wird vorgeschlagen, zwischen den Einwohnerregistern 
ein Meldewesen bei Zu- und Wegzügen einzurichten. Zur Vereinfachung 
der Datengewinnung sieht der Gesetzesentwurf zudem die 
Identifikation der Wohnungen und Haushalte in den Einwohnerregistern 
vor. Erlaubt werden soll auch die Verknüpfung dieser Informationen 
mit den Daten im Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister zu 
statistischen Zwecken. Das Vorhaben ist Teil des vom Bund zurzeit 
vorangetriebenen Aufbaus des E-Government.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik, Tel. 032 713 66 
85

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