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Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden (NEE) erfüllt die Erwartungen

Bern (ots)

Jahresbericht "Monitoring Nichteintretensentscheide"
veröffentlicht
Bern-Wabern, 23.08.2005. Der Sozialhilfestopp für Personen, auf 
deren Asylgesuch gar nicht eingetreten worden ist, hat die gesetzten 
Ziele erreicht. Rund 80 Prozent der Personen, welche zwischen April 
und Juni 2004 einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) 
erhalten haben, wurden im Jahre 2005 weder polizeilich noch als Not- 
hilfebezüger erfasst. Personen mit einem NEE beziehen durchschnitt- 
lich während 68 Tagen Nothilfe bzw. verlassen die Schweiz. Die Auf- 
enthaltsdauer ab Eintritt des rechtskräftigen Entscheides ist somit 
bei diesen Personen fünf bis sechs Mal kürzer als bei Personen mit 
einem negativen Asylentscheid. Die neue Regelung – verbunden mit 
einer Beschleunigung der Verfahren – hat die Zahl der Gesuche mit 
offensichtlich asylirrelevanten Gründen vermindert und die 
abgewiesenen Bewerber zur Ausreise bewogen. Die Schweiz als 
Aufenthaltsland für Flüchtlinge ist nicht beeinträchtigt worden. Die 
Kriminalität hat nicht – wie befürchtet – zugenommen. Diese Bilanz 
zogen der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und 
Polizeidepartementes (EJPD) Bundesrat Christoph Blocher und BFM- 
Direktor Eduard Gnesa anlässlich der Orientierung über die 
Ergebnisse des Jahresberichtes "Monitoring 
Nichteintretensentscheide".
Der Ausschluss von Personen aus der Sozialhilfe, auf deren 
Asylgesuch gar nicht eingetreten worden ist, hat die angestrebten 
Ziele erreicht. Die Resultate der bisherigen Beobachtungszeit seit 
Einführung des Sozialhilfe-stopps vom 1. April 2004 bis Ende März 
2005 sind:
  • Weniger unbegründete Asylgesuche: Durch die Einführung des Sozialhilfestopps und die beschleunigten Verfahren wurden in der Schweiz, auch im Vergleich zu den europäischen Staaten, weniger unbegründete Asylgesuche eingereicht. Der Anteil der positiven Asylentscheide hat hingegen zugenommen. Insgesamt sind die Gesuchszahlen vom 1. April 2004 – 31. März 2005 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 42 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang in der Schweiz liegt erstmals deutlich über dem europäischen Mittel (minus 22 Prozent).
  • Weniger Kosten: Der Bestand der Personen im Asylbereich ist um mehr als 12'000 Personen zurückgegangen und die damit verbundenen Einsparungen überschreiten die Sparvorgaben von 15 Mio. Franken für das Jahr 2004 bei weitem.
  • Kosten gedeckt – Anpassung in Prüfung: Die an die Kantone ausgestellte Entschädigung von 600 Franken pro NEE hat für das ganze Jahr die Kosten der Kantone mehr als gedeckt. Allerdings hat sich die Situation seit dem 1. Quartal 2005 in folge kleinerer Gesuchszahlen und des für die Kantone ungünstigen Bundesgerichtsentscheides verschlechtert, so dass eine Anpassung der Entschädigung geprüft wird.
  • Keine Zunahme der Kriminalität: Die befürchtete massive Zunahme der Kriminalität ist nicht eingetroffen und die Risiken für die öffentliche Sicherheit sind gering.
  • Kein langes Verbleiben: Die Mehrzahl der von einem NEE betroffenen Personen tritt nach dem Weggang aus den Asylstrukturen des Bundes oder der Kantone nicht mehr in Erscheinung. Personen mit einem NEE beziehen durchschnittlich während 68 Tagen Nothilfe bzw. verlassen die Schweiz. Die Aufenthaltsdauer dieser Personen ist somit fünf bis sechs Mal kürzer als jene von Personen mit einem negativen Asylentscheid.
  • Schutz gewährleistet: Verletzliche Personen erhalten den nötigen Schutz und die nötige Unterstützung.
Weiterhin zu viele Personen in der Schweiz ohne Asylgrund und Ab-
gewiesene, die illegal im Land bleiben
Die Verfahren in erster Instanz wurden beschleunigt. Vom 1. April 
2004 bis 31. März 2005 wurden zwei Drittel der Gesuche innerhalb von 
zwei Monaten entschieden. Dies entspricht einer Steigerung von über 
25 Prozent (Vorjahresperiode: 40 Prozent der Gesuche). Zudem wurden 
40 Prozent der Gesuche bereits in den Empfangszentren erledigt. Das 
sind 11 Prozent mehr als in derselben Periode der Jahre 2003/2004 
(29 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch zu viele Personen, die ein 
Gesuch einreichen, ohne dass sie einen Asylgrund haben. Abgewiesene 
verlassen das Land nicht und bleiben illegal im Land. Grosse 
Probleme bereitet die mangelnde Bereitschaft von Asylsuchenden, ihre 
Identität offen zu legen. Dies erschwert die Rückführung eines 
abgewiesenen Asylsuchenden ungemein.
Ziele der Asylpolitik weiterverfolgen: weniger Gesuche, weniger 
illegal Anwesende, Flüchtlinge besser integrieren
  • Offensichtlich unbegründete Asylgesuche müssen weiter reduziert werden. Dies ist das Ziel der laufenden Asylgesetzrevision. Das um Asylersuchen darf nicht attraktiv sein.
  • Es ist alles zu unternehmen, damit die Asylsuchenden ihre Papiere abgeben und ihre Identität offen legen. Eine gewisse Verbesserung wird die Asylgesetzrevision bringen. Dies verbessert die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden. - Anerkannte Flüchtlinge müssen gezielter in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Bundesamt für Migration (BFM) ist beauftragt hier ein wirkungsvolles Integrationsprogramm zu erarbeiten.
  • Der Bestand der Beschwerden bei der Asylrekurskommission (ARK) muss markant abgebaut werden. Deshalb wurden der ARK für 2005 10 zusätzliche Stellen zugeteilt und die ARK wurde aufgefordert, entsprechende Prioritäten zu setzen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 
Tel. 031 / 325 93 50

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