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EJPD: Kein Verbot für bezahlte Sammlungen von Unterschriften Bundesrat verabschiedet Bericht über die Bezahlung von Unterschriftensammlungen bei Volksinitiativen und Referenden

Bern (ots)

03.05.2004. Der Bundesrat empfiehlt, von einem Verbot
für die Bezahlung von Unterschriftensammlungen abzusehen. Eine 
solche Regelung wäre eine Einschränkung für die Ausübung der 
Volksrechte, hält er in seinem Bericht fest.
Aufgrund eines Postulats der Staatspolitischen Kommission des 
Ständerates prüfte der Bundesrat die Frage, ob die Bezahlung von 
Unterschriftensammlungen auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene in 
Zukunft zu bestrafen sei. Er untersuchte die Rechtslage im Kanton 
Genf, der als einziger Kanton ein Verbot kennt, und in mehreren 
Ländern (Deutschland, Italien, USA und Neuseeland) mit direkt- 
demokratischen Instrumenten.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Vergleich keine 
überzeugen- den Argumente für ein Verbot liefert. Insbesondere 
könnte ein solches Verbot ausgerechnet finanzschwache Kreise 
treffen, denn eine Bezahlung nach Sammelergebnis kann billiger zu 
stehen kommen als zum Beispiel ein Massenversand mit nur kleinem 
Rücklauf. Ebenso würde ein solches Verbot heikle Abgrenzungsfragen, 
namentlich im Verhältnis zu Parteien, Gewerkschaften und 
Wirtschaftsverbänden aufwerfen.
Weitere Auskünfte:
Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 98

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