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EJPD: Globale Bekämpfung der Korruption wird verstärkt Der Bundesrat genehmigt die UNO-Konvention gegen Korruption

Bern (ots)

26.11.2003. Die Schweiz will sich für eine verstärkte
weltweite Bekämpfung der Korruption einsetzen. Der Bundesrat hat am 
Mittwoch die UNO-Konvention gegen die Korruption genehmigt. Die 
Schweiz wird die Konvention im Dezember an einer internationalen 
Konferenz unterzeichnen.
Korruption ist seit einiger Zeit eines der wichtigsten Themen in der 
schweizerischen und internationalen Kriminalpolitik. Das 
Schädigungspotential ist denn auch weltweit erheblich: Wo sie sich 
ausbreitet, wird das Vertrauen der Menschen in den Staat, seine 
Institutionen und das Recht zerstört. Auch die wirtschaftlichen und 
sozialen Folgen sind schwerwiegend.
Erstes globales Instrument
Die UNO-Konvention bildet das erste globale Instrument zur 
Bekämpfung der Korruption. Das Uebereinkommen enthält unter anderem 
Bestimmungen zur Verhütung von Korruption und Regeln zur 
internationalen Zusammenarbeit. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten 
zur Bestrafung von verschiedenen Formen der Korruption. So müssen 
sowohl die aktive und passive Bestechung nationaler Amtsträger wie 
auch die aktive Bestechung fremder Amtsträger unter Strafe gestellt 
werden.
Rückerstattung illegaler Vermögenswerte
Ein zentrales Kapitel der Konvention bildet die Rückerstattung 
illegaler Vermögenswerte. Zum ersten Mal wird auf multilateraler 
Ebene der verbindliche Grundsatz aufgestellt, dass unrechtmässig 
erworbene Vermögenswerte zurückerstattet werden müssen. Die 
ersuchende Partei muss allerdings den Nachweis erbringen, dass ihr 
die Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Vergehens gehörten. Die Schweiz 
hat am Grundsatz der Restitution von illegal erlangten 
Vermögenswerten massgeblich mitgearbeitet, verfügt sie doch über 
eine breite Erfahrung und langjährige Praxis in Sachen 
internationale Rechtshilfe und Rückerstattung von Potentatengeldern.
Das Übereinkommen muss nach der Unterzeichnung noch vom Parlament 
genehmigt werden. Die schweizerische Gesetzgebung ist mit den 
Bestimmungen der UNO-Konvention bereits heute kompatibel.
Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 81

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