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EJPD: Verhandlungsbeginn zur Ausdehnung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU in Brüssel

Bern (ots)

16. Juli 2003. In Brüssel hat heute die erste
Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des bilateralen 
Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen 
EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Vorgängig zog der Gemischte 
Ausschuss Schweiz-EU eine positive Bilanz über das erste Jahr seit 
Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr.
Die beiden Delegationen legten in der ersten Sitzung gegenseitig 
ihre Positionen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens 
dar. Anwesend waren auf EU-Seite auch Vertreter der neuen 
Mitgliedländer. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates sieht vor, 
dass die Schweiz bezüglich der Zulassungsbeschränkungen nicht 
schlechter gestellt werden soll als die 15 bisherigen EU- 
Mitgliedländer. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch gegenüber den 
neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden. Die EU erlaubt 
ihren bisherigen Mitgliedern, während maximal sieben Jahren 
bestehende arbeitsmarktliche Beschränkungen gegenüber den neuen 
Mitgliedländern weiter zu führen.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden 
IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter 
der Leitung von Matthias Brinkmann, Chef des für die Schweiz 
zuständigen Referats in der Generaldirektion Aussenbeziehungen der 
EU-Kommission. Für die Anpassung des Abkommens in den Bereichen 
soziale Sicherheit und Diplomanerkennung wurden separate 
Unterverhandlungsgruppen gebildet.
Sowohl die Schweiz als auch die EU haben ihren Willen bekundet, die 
Verhandlungen vor Jahresende abzuschliessen. In der Schweiz werden 
die eidgenössischen Räte über das Verhandlungsergebnis mit der EU 
befinden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen 
Referendum. Mit dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist 
frühestens 2005 zu rechnen.
Infolge der EU-Erweiterung wird die Schweiz neben dem 
Freizügigkeitsabkommen auch die übrigen bilateralen Abkommen auf die 
EU-Neumitglieder ausweiten. Dies bewirkt eine bedeutende Öffnung des 
auf 450 Millionen Menschen anwachsenden EU-Binnenmarkts und ist für 
die Schweiz und ihre Wirtschaft ein wichtiger Schritt und eine 
Chance. Durch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ergeben 
sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch 
von Hilfskräften interessante Perspektiven.
Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auf die 
flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in der Schweiz in 
Kraft treten und auch auf Erwerbstätige aus den EU- 
Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese Massnahmen 
schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und 
Sozialdumping.
Positive Bilanz der ersten zwölf Monate
Vorgängig zum ersten Verhandlungstreffen traf sich der Gemischte 
Ausschuss Schweiz-EU zu seiner zweiten jährlichen Sitzung. Die 
Bilanz fällt auf beiden Seiten positiv aus. Das 
Personenfreizügigkeitsabkommen, das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft 
ist, hat bei der Umsetzung zu keinen nennenswerten Problemen 
geführt. Wie erwartet war die Nachfrage nach Aufenthalts- und 
Arbeitsbewilligungen stark. Die kontingentierten 15'000 
Bewilligungen pro Jahr für EU-Arbeitskräfte waren nach zehn Monaten 
ausgeschöpft. Dies ist vor allem auf Übergangs- und 
Bereinigungseffekte, zum Beispiel durch Umwandlungen von 
Grenzgängerbewilligungen, zurück zu führen. Die grösste Zuwanderung 
erfolgte aus Deutschland.
Weitere Auskünfte:
Annette Zunzer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 (0)31 322 40 40
Mario Tuor, Informationsbeauftragter IMES, Tel. +41 (0)76 515 23 72

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