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EJPD: Rechtsgrundlagen für das Bundesstrafgericht in Kraft gesetzt Neues Gericht nimmt Tätigkeit am 1. April 2004 auf

Bern (ots)

26.06.2003. Der Aufbau des neuen Bundesstrafgerichts
in Bellinzona schreitet planmässig voran. Der Bundesrat hat am 
Mittwoch das Strafgerichtsgesetz und die weiteren Rechtsgrundlagen 
auf den 1. August 2003 bzw. auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt.
Das Parlament wird in der Herbstsession die Richterinnen und Richter 
des Bundesstrafgerichts wählen. Dies setzt eine vorzeitige 
Inkraftsetzung der Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes über die 
Stellung und Organisation des Bundesstrafgerichts auf den 1. August 
2003 voraus. Auf den gleichen Zeitpunkt treten ferner Teile des 
Gerichtssitzgesetzes, die Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes 
(Festlegung der Zuständigkeiten der Gerichtskommission des 
Parlaments) sowie die Richterverordnung (Regelung des 
Arbeitsverhältnisses und der Besoldung der Richterinnen und Richter 
des Bundesstrafgerichts) in Kraft.
Die übrigen Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes, welche die 
Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts und das gerichtliche Verfahren 
verankern, treten am 1. April 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt 
wird das neue Bundesstrafgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Es wird 
die Straffälle beurteilen, die der Gerichtsbarkeit des Bundes 
unterstehen (Strafkammer), und über Beschwerden gegen Amtshandlungen 
der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden des Bundes entscheiden 
(Beschwerdekammer). Diese Aufgaben obliegen heute noch dem 
Bundesgericht.
Weitere Auskünfte:
Bernardo Stadelmann, Projektleiter, Tel. 031 323 77 33

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