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Neues Informationssystem im Ausländer- und Asylbereich

Bern (ots)

Der Bundesrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zum
Entwurf des Gesetzes über die Bearbeitung von Daten aus dem
Ausländer- und Asylbereich in einem Informationssystem eröffnet. Mit
dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis
für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden. Die
Vernehmlassung dauert bis 31. Dezember 2001.
Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) und das Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF) haben zur Unterstützung ihrer Kernprozesse
Informatiksysteme im Einsatz, die in den vergangenen Jahren laufend
um- und ausgebaut wurden. Das zentrale Ausländerregister (ZAR)
besteht seit 1982, das automatisierte Personenregistratursystem
(AUPER) wurde 1985 eingeführt. Beide Systeme sind veraltet und
genügen den heutigen Anforderungen weder in technischer noch in
datenschutzrechtlicher Hinsicht. Insbesondere die ungenügende
Differenzierung von Zugriffsprofilen ist datenschutzrechtlich
unbefriedigend.
In den letzten Jahren musste trotz klarer Trennung von ZAR und
AUPER mit Hilfsmitteln eine gemeinsame Nutzung der Daten für die
Realisierung neuer Bedürfnisse (Erstellung von Ausweisen,
Realisierung der Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht
[SiRück], Erstellung von Statistiken) sichergestellt werden. Dies
führte zu einer Verwischung der Systemgrenzen und damit zunehmend zu
Problemen technischer und rechtlicher Natur. Aus diesem Grund wurde
die Schaffung eines neuen Systems für beide Aemter vorgeschlagen. Das
Projekt mit dem vorläufigen Arbeitstitel "Ausländer 2000" wurde im
Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes am 9.
November 1998 gestartet. HTTP/1.0
Grundzüge der Vorlage
"Ausländer 2000" ist ein amtsübergreifendes EDV-Projekt, welches
die bestehenden Systeme ZAR und AUPER durch ein neues, gemeinsames
System ablösen soll. Das neue System soll flexibel und modular
aufgebaut sein: gewisse Module sind für das BFA, andere für das BFF
bestimmt
die Erstellung von spezifischen Zugriffsprofilen ermöglichen soll
die EDV-mässige Unterstützung der wichtigsten Funktionen und
Tätigkeiten der am System beteiligten Behörden von der Einreise der
ausländischen Person über den Aufenthalt bis zum Verlassen der
Schweiz ermöglichen soll
die einmalige und einheitliche Erfassung der Daten zur Identität
der registrierten Personen ermöglichen soll
statistische Auswertungen ermöglichen soll, die vielfältigen
Anforderungen genügen.
In "Ausländer 2000" sollen besonders schützenswerte Personendaten
im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (SR 235.1)
bearbeitet werden. Bei den laufenden Projektarbeiten wird der
Beachtung der Datenschutz- und Informatiksicherheitsbestimmungen ein
grosser Stellenwert beigemessen.
Dazu gehört unter anderem die Schaffung einer gesetzlichen
Grundlage, in der Betrieb, Zweck und Nutzung des SystemsGET geregelt
wird. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige
rechtliche Basis für "Ausländer 2000" geschaffen HTTP/1.0

Kontakt:

Simone Bischoff, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. +41 31 325 92 09

Claudio Hayoz, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. +41 31/325 95 31

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