ikr: Optimierung beim Einsatz von Ersatzrichtern
Vaduz (ots/ikr) - Das liechtensteinische Recht sieht für den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof für den Einsatz von Ersatzrichtern zwingend das so genannte "Rotationsprinzip" vor. Dieses Prinzip verhindert, dass diese Gerichte die Ersatzrichter flexibel oder entsprechend besonderer Fachkenntnisse einsetzen können. Dies führt mitunter zu Verzögerungen in der Fallerledigung, weil jener Ersatzrichter zum ...