Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung durch Ticketcorner fest
(ots) - Bern, 4. Dezember 2003 1357 Zeichen Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet TicketCorner ihren Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen. Die Veranstalter werden somit in Zukunft ihre Tickets auch über andere Vertriebssysteme verkaufen können. Am 15. April 2002 eröffnete die Weko eine Untersuchung, um ...