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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Private Gebäudeversicherung: Keine Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsabrede

(ots)

Eine Vorabklärung des Sekretariats der Wettbewerbskommission hat keine Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsabrede zwischen den privaten Gebäudeversicherern ergeben. Die Prämienunterschiede zwischen Privatversicherern und den kantonalen Gebäudeversicherungsmonopolen sind durch andere Faktoren erklärbar.

Abklärungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Sekretariat) 
hatten ergeben, dass die Prämien der privaten Gebäudeversicherer in 
den Jahren 1990 bis 2000 durchschnittlich über den Prämien der 
kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole lagen. Die Privatversicherer 
waren auch unter Berücksichtigung der höheren Risiken in den 
Kantonen mit Privatversicherern ungefähr 13 % teurer als die 
Gebäudeversicherungsmonopole. Um abzuklären, ob diese 
Prämienunterschiede allenfalls auf eine Abrede zwischen den privaten 
Gebäudeversicherern zurückzuführen sind, hat das Sekretariat am 15. 
April 2003 eine Vorabklärung eröffnet.Die Vorabklärung hat keine 
Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung 
geliefert. Für die Berechnung der Prämie verwenden die 
Versicherungsgesellschaften beispielsweise keine einheitlichen 
Kriterien. Der durchschnittliche Prämiensatz der privaten 
Gebäudeversicherer ist ausserdem zwischen 1993 und 2002 um ca. 12 % 
gesunken. Die Ursache für die Prämienunterschiede zwi-schen Privat- 
und Monopolversicherern könnten unter anderem in höheren Marketing- 
und Akquisitionskosten der Privatversicherer liegen. Zudem muss das 
Risikokapital der kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole im 
Gegensatz zu demjenigen der Privatversicherer nicht abgegolten 
werden.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 / 322 21 23 
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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