SWITCH: Was tun bei Streitigkeiten um Domain-Namen?
Zürich (ots) - Wer feststellt, dass sein gewünschter Domain-Name bereits von jemand anderem registriert wurde und Anspruch auf diesen Domain-Namen erhebt, dem steht seit dem 1. März 2004 der neue Streitbeilegungsdienst von SWITCH zur Verfügung. Keine Überprüfung durch SWITCH Vor der Registrierung eines Domain-Namens muss jeder Kunde selbst überprüfen, ob er mit seinem Domain-Namen nicht Rechte von ...