EAV: Zeitlich befristete Sonderregelung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer
Bern (ots) - 11. Sep 2002 (EFV) Der Bundesrat hat heute eine auf zwei Jahre befristete Sonderregelung für die Verteilung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer beschlossen. Damit sollen die finanziellen Einbussen abgefedert werden, die durch die Umteilung des Kantons Bern in die Gruppe der finanzschwachen Kantone für die anderen finanzschwachen ...