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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Neue Finanzordnung Vernehmlassungsergebnisse - weiteres Vorgehen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassungsergebnisse
zum Entwurf einer neuen Finanzordnung (NFO) zur Kenntnis genommen.
Die NFO soll die Haupteinnahmequellen des Bundes sichern, die
Bundesverfassung nachführen und das Steuersystem vereinfachen. Von
den eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmern haben über 80 Prozent
geantwortet; zusätzlich äusserten sich zahlreiche Verbände zum
NFO-Entwurf. Der Bundesrat hat nun, gestützt auf die
Vernehmlassungsergebnisse, Beschlüsse gefasst und das
Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragt,
die den Eidgenössischen Räten im Spätherbst unterbreitet werden soll.
2004 kommt die NFO-Vorlage voraussichtlich vor das Volk.
Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer
(dBSt) und der Mehrwertsteuer (MWST) ist bis Ende 2006 befristet. Um
die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat
der Bundesrat deshalb einen Entwurf für eine Neue Finanzordnung (NFO)
ausgearbeitet. Vom September 2001 bis Ende Januar 2002 wurde eine
Vernehmlassung zum NFO-Entwurf durchgeführt, deren Ergebnisse nun
vorliegen.
Die Verankerung von Höchstsätzen für die dBSt und die MWST in der
Verfassung wird von der Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet. Der
Bundesrat sieht vor, diese Höchstsätze weiterhin in der Verfassung zu
verankern sowie den Höchstsatz der Kapitalsteuer für juristische
Personen an den geltenden Satz von 8,5 Prozent anzupassen. Die
Absicht, die Befristung der Bundeskompetenz zur Erhebung der dBSt und
der MWST aufzuheben, stiess nicht überall auf Zustimmung,
insbesondere nicht bei den bürgerlichen Parteien und den
Wirtschaftsdachorganisationen. Diese beiden Steuern machen jedoch
gegenwärtig 60 Prozent aller Bundeseinnahmen aus und sind für die
staatliche Aufgabenerfüllung unverzichtbar. Der Bundesrat befürwortet
deshalb die Aufhebung der Befristung der dBSt und der MWST.
Um das Steuersystem zu vereinfachen und transparenter zu
gestalten, hat sich die Landesregierung ausserdem dafür
ausgesprochen, bei der MWST nur noch ein Normalsatz und ein
reduzierter Satz anzuwenden.. Auf mittlere Sicht soll der Sondersatz
für Beherbergungsleistungen ganz abgeschafft werden. Die Bergkantone,
die Parteien und die der Tourismusförderung nahestehenden Kreise
lehnen die Abschaffung des Sondersatzes kategorisch ab. Zahlreiche
Vernehmlassungsteilnehmer sehen den Sondersatz als eine
strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe an, die als solche nicht ins
Steuersystem gehört. Gegenwärtig wird von der Bundesverwaltung ein
Massnahmenpaket zur Tourismusförderung erarbeitet, das den
betroffenen Regionen erlauben soll, Strukturanpassungen vorzunehmen
und die Qualität des Angebots zu verbessern. Um den Tourismusregionen
genügend Zeit zu geben, von diesen flankierenden Massnahmen zu
profitieren, und angesichts der internationalen Konjunkturschwäche
tritt der Bundesrat für die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende
2006 - statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2003 - ein. Diese
ausserordentliche Massnahme ist als Übergangsbestimmung bis 2006
befristet. Eine weitere Fristerstreckung soll nicht mehr möglich
sein.
Die Frage der Zweckbindungen ist umstritten. In bezug auf die
verfassungsmässige Verankerung der Zweckbindung von fünf Prozent des
Mehrwertsteuerertrags zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für
untere Einkommensklassen. sprach sich der Bundesrat für den status
quo aus; die Übergangsbestimmungen werden lediglich nachgeführt.
Schliesslich wird der Bundesrat spätestens 2003 erneut die Frage
nach einer ökologischen Steuerreform prüfen, und zwar im Rahmen des
Berichts über die Weiterverfolgung der Klimaziele. Mit dieser
Strategie wählt der Bundesrat einen Mittelweg zwischen den
Reformfreudigen und jenen, die einer ökologischen Steuerreform
kritisch gegenüber stehen..
Das Finanzdepartement wurde beauftragt, einen Botschaftsentwurf zu
erarbeiten und ihn dem Parlament im Spätherbst vorzulegen. Da es sich
um Verfassungsänderungen handelt, kommt die neue Finanzordnung
voraussichtlich 2004 vor das Volk.

Kontakt:

Peter Saurer
Eidgenössische Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'09

Andreas Pfammatter
Eidgenössische Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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