Pflegecontrolling: Bundesgericht heisst Helsana-Praxis gut
Zürich (ots) - Krankenversicherer dürfen die Unterlagen der Pflegeheime einsehen, die für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Pflegeleistungen nötig sind. Diesen Grundsatz hat das Bundesgericht in einem Urteil vom 21. März 2007 bestätigt und damit das Vorgehen von Helsana gutgeheissen. Das Urteil ist auch wegweisend für die Kontrolle künftiger Fallpauschalen im Spitalbereich. Ohne Informationen keine ...