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Suva

suva: Bilanzmedienkonferenz 2007: Hervorragender Jahresabschluss Suva senkt Prämien

Luzern (ots)

Die Suva senkt per 1.1.2008 die Nettoprämien in
der Berufsunfallversicherung um durchschnittlich 5 Prozent. Ausserdem
wird der Teuerungszuschlag sowohl in der Berufs- wie in der 
Nichtberufsunfallversicherung von 7 auf 3 Prozent reduziert. Diese 
Entlastung der versicherten Betriebe wurde dank eines hervorragenden 
Jahresergebnisses 2006 sowie Erfolgen in der Prävention und bei der 
Wiedereingliederung Verunfallter möglich.
Die Suva hat ein sehr erfolgreiches Jahr hinter sich. Die Rechnung 
schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 289.5 Millionen Franken 
ab, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 86 Prozent 
bedeutet.
Senkung der Nettoprämien 
Das ausgezeichnete Gesamtresultat ist vor allem auf ein wirksames 
Risikomanagement, Ausgabendisziplin bei den Verwaltungskosten und 
messbare Erfolge bei der Prävention sowie in der Schadenabwicklung 
und der Wiedereingliederung Verunfallter durch das New Case 
Management zurückzuführen. So konnten im vergangenen Jahr dank eines 
Rückgangs um rund 14 Prozent bei den neu zugesprochenen Renten 170 
Millionen Franken gespart werden. 
Dieses hervorragende Geschäftsergebnis erlaubt es der Suva, die 
Nettoprämien in der Berufsunfallversicherung um durchschnittlich 5 
Prozent zu senken.
Teuerungszuschlag wird reduziert 
Mit einer Performance von 5.5 Prozent und einem Netto-Kapitalertrag 
von 1.69 Milliarden Franken kann die Suva ein sehr gutes Ergebnis 
2006 vorweisen. Dies trotz global steigender Zinssätze und damit 
eines sehr anspruchsvollen Umfeldes bei den festverzinslichen 
Anlagen, die weit über die Hälfte der Gesamtanlagen von insgesamt 33 
Milliarden Franken ausmachen. 
Dank der erfolgreichen Kapitalbewirtschaftung kann der 2004 
eingeführte Teuerungszuschlag auf den Nettoprämien sowohl in der 
Berufs- wie in der Nichtberufsunfallversicherung von bisher 7 auf 
neu 3 Prozent gesenkt werden. Das hat der Verwaltungsrat heute 
beschlossen. Der Teuerungszuschlag dient der Finanzierung der 
Teuerungszulagen auf den Renten. Die Senkung gilt ab 1.1.2008 für 
zwei Jahre. Danach erfolgt eine neue Beurteilung.
Kapitalertrag kommt den Versicherten zugute 
Durch die Kombination der beiden Massnahmen werden die versicherten 
Betriebe in der Berufsunfallversicherung um durchschnittlich 9 
Prozent jährlich entlastet, in der Nichtberufsunfallversicherung 
alle um 4 Prozent. Das sind insgesamt über 200 Millionen Franken, 
was positive Auswirkungen auf den Werkplatz Schweiz hat. 
Diese Entlastung ist nur möglich, weil die Suva nach dem Prinzip der 
Gegenseitigkeit funktioniert: Der Kapitalertrag fliesst nicht als 
Dividenden an die Aktionäre, sondern kommt vollumfänglich den 
Versicherten zugute. Die Prämien werden dadurch pro versicherte 
Person um durchschnittlich rund 900 Franken entlastet.
Variable Verwaltungskosten 
Der Verwaltungsrat hat ausserdem beschlossen, ein Projekt zur 
Flexibilisierung der Verwaltungskostenzuschläge zu starten, die in 
der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung per 1. Januar 2009 
eingeführt werden soll. Die Details werden erst 2008 definitiv 
festgelegt, um so der weiteren Kostenentwicklung Rechnung tragen zu 
können. Ferner hat der Verwaltungsrat entschieden, die Äufnung der 
allgemeinen Reserven ab 2009 nicht mehr wie bisher aus einem Prozent 
der Verwaltungskosten zu finanzieren, sondern neu aus der 
Nettoprämie.
UVG-Revision soll Zukunft der Suva sichern 
Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wurde vom 
Bundesrat unter anderem veranlasst, um die Zukunftsfähigkeit der 
Suva als Sozialversicherung zu gewährleisten. Der wirtschaftliche 
Strukturwandel führt dazu, dass der Marktanteil der Suva laufend 
abnimmt. Deshalb braucht die Suva neue Betätigungsfelder, um 
Branchen mit erhöhtem Risiko weiterhin zu tragbaren Prämien 
versichern zu können. Der Bundesrat sieht in seinem Gesetzesentwurf 
zur UVG-Revision vor, der Suva neue Tätigkeitsfelder zu 
erschliessen, so zum Beispiel im Bereich Schadenerledigung für 
Dritte, Ausbildung und Beratung in Sicherheits- und 
Gesundheitsfragen, Vermögensverwaltung für öffentlich-rechtliche 
Institutionen und Pensionskassen. Die Suva setzt sich zudem dafür 
ein, dass sie auch die überobligatorische Zusatzversicherung für 
versicherte Betriebe nach Art. 66 UVG anbieten kann. Dies führt für 
die Kunden zu administrativen Vereinfachungen und qualitativen 
Verbesserungen.
Risikogerechte Marktaufteilung 
In der Gesetzesrevision hält der Bundesrat am Prinzip der 
Mehrfachträgerschaft in der Unfallversicherung fest. Der vorliegende 
Gesetzesentwurf (Art. 66) sieht allerdings eine Marktaufteilung 
zwischen Suva und Privatversicherern vor, die zu Ungunsten der Suva 
ausfällt. Da die Suva einst gegründet wurde, um Branchen mit 
erhöhtem Risiko zu versichern, schlägt sie vor, alle Branchen mit 
hohem Unfallrisiko bei der Suva zu versichern. Dazu gehören die 
Landwirtschaft, der Gartenbau und die Metzgereien. Da die Suva schon 
jetzt in allen Betrieben für die Verhütung von Berufskrankheiten 
zuständig ist, ist es folgerichtig, Unternehmen mit erhöhtem 
Berufskrankheitsrisiko generell bei der Suva zu versichern, so zum 
Beispiel Spitäler und Arztpraxen, Bäckereien und 
Nahrungsmittelhersteller. 
Schliesslich sind die öffentlichen Verwaltungen der Kantone und 
Gemeinden gesamthaft bei der Suva zu versichern, da schon jetzt 
Teile davon – z.B. Forst- und Bauämter - bei der Suva sind. Das hat 
für diese Kunden den Vorteil, dass Prävention und Unfallversicherung 
aus einer Hand angeboten und Doppelspurigkeiten vermieden werden 
können.
Moderne Organisationsstrukturen 
Die UVG-Revision sieht auch eine moderne Organisationsstruktur der 
Suva vor. Die Suva unterstützt die vom Bundesrat favorisierte 
Variante mit einem Aufsichtsrat, in welchem die Sozialpartner 
vertreten sind und auch Bundesvertreter Einsitz haben. Um eine 
breite sozialpartnerschaftliche Abstützung zu gewährleisten, schlägt 
die Suva jedoch – anders als der Bundesrat – einen 40-köpfigen 
Aufsichtsrat vor. Diese Reorganisation ist, zusammen mit der 
Sorgfalts- und Treuepflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats und der 
Geschäftsleitung der Suva, ein wesentlicher Beitrag zu einer klaren 
Corporate Governance.
(Infobox 1) 
35 Prozent weniger Kosten bei den Renten 
Noch nie seit dem Höchststand der neu verfügten Invalidenrenten im 
Jahr 2003 haben im vergangenen Jahr so viele Verunfallte den Weg 
zurück ins Erwerbsleben gefunden. Dazu beigetragen hat gewiss auch 
die aktuell gute Wirtschaftslage, aber ohne Anstrengungen und 
Unterstützung wäre dies nicht möglich. Seit der Einführung des New 
Case Management(NCM) im Jahr 2003 nehmen sich die Case Manager der 
Suva – inzwischen sind es gut 100 ausgebildete Spezialisten in der 
ganzen Schweiz -, besonders jener Verunfallten an, die in eine 
schwierige berufliche, familiäre und soziale Lage geraten sind. 
Zusammen mit den behandelnden Ärzten und insbesondere mit dem 
Arbeitgeber suchen die Case Manager nach Lösungen, damit die 
Verunfallten ihren Arbeitsplatz behalten können oder eine neue 
Arbeitsstelle finden. Die Anstrengungen haben sich gelohnt: Seit 
2003 ist die Zahl der neu gesprochenen Invalidenrenten von 3 357 auf 
2 327 im Jahr 2006 zurückgegangen, das heisst, um gut 30 Prozent. In 
Franken ausgedrückt: die Kosten der neuen Renten haben sich von 
1.029 Milliarden Franken (2003) auf 670 Millionen Franken (2006) 
reduziert, das sind 34,9 Prozent.
(Infobox 2) 
Verhütung von Berufskrankheiten auch bei AlpTransit ein 
Thema 
Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die 
Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz und 
führt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zur Verhütung 
von Berufskrankheiten durch. Ausserdem entscheidet sie über die 
Eignung von Arbeitnehmenden. So wurden beispielsweise auf einer 
Grossbaustelle der AlpTransit Lötschberg rund 800 Arbeitnehmende 
untersucht, ob sie für diese Arbeit unter den speziellen Bedingungen 
im Untertagbau geeignet sind. Die Untersuchung umfasste unter 
anderem eine Lungenfunktionsprüfung, ein Röntgenbild von Lunge/Herz 
und eine Belastungsprüfung mit Elektrokardiogramm sowie 
Gehöruntersuchungen. Bei 70 Personen konnte die Eignung erst 
aufgrund zusätzlicher fachärztlicher Untersuchungen beurteilt 
werden. Aufgrund dieser Untersuchungen wurde bei zwölf 
Arbeitnehmenden eine Nichteignungsverfügung erlassen.
Auskunft an Medienschaffende erteilen:
Suva, Public Relations, Erich Wiederkehr, Fluhmattstrasse 1, 6002 
Luzern, Tel: 041 419 56 23; Fax: 041 419 60 62,  pr@suva.ch
Suva, Relations publiques, Henri Mathis, Rue de Locarno 3, 1701 
Fribourg, Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23,  pr@suva.ch
Die Medienmitteilung und die Dokumentation über die 
Bilanzmedienkonferenz stehen auf der Suva-Homepage ab Freitag, 25. 
Mai 2007, 11 Uhr zum Download zur Verfügung: www.suva.ch/medien
*        *        *
Die Suva ist ein selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts 
und versichert rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen 
Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und 
Berufskrankheiten. Im Auftrag des Bundes führt sie auch die 
Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen 
Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können 
kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende 
Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet selbsttragend, ohne 
Subventionen. Gewinne kommen den Versicherten zugute. Im 
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund 
vertreten. 
www.suva.ch
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Suva Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Telefon 041 419 56 26 
Telefax 041 419 60 62

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