ikr: Neuregelung zur Verwendung von Firmenfahrzeugen in der EU (Korrekturmeldung)
Vaduz (ots/ikr) - In der EU wohnhafte Personen dürfen die Fahrzeuge ihres liechtensteinischen oder schweizerischen Arbeitgebers nur unter bestimmten Voraussetzungen in der EU benutzen. Diese Vorschriften erfahren auf den 1. Januar 2014 eine verschärfende Anpassung, wodurch insbesondere Angestellte in leitenden Positionen mit Wohnsitz in der EU betroffen werden. ...