pafl: Kurzarbeit wird verlängert
Vaduz (ots) - Vaduz, 16. März (pafl) - In ihrer Sitzung vom 15. März hat die Regierung die Verordnung über die Arbeitslosenversicherung abgeändert und damit die Dauer für den Bezug der Kurzarbeit von bisher 18 auf 24 Monate innerhalb von 2 Jahren erhöht. Weiters wird eine Wartefrist von 6 Monaten eingeführt, bevor ein Betrieb nach ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung abermals einen Anspruch geltend machen kann. Die abgeänderte ...