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Am 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz eine signifikante Revision des Geldwäschereigesetzes in Kraft, welche die hiesige Immobilienbranche vor tiefgreifende regulatorische Herausforderungen stellt

Am 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz eine signifikante Revision des Geldwäschereigesetzes in Kraft, welche die hiesige Immobilienbranche vor tiefgreifende regulatorische Herausforderungen stellt
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Leuk-Stadt (ots)

Verschärftes Geldwäschereigesetz: Das folgenschwere Erwachen der Immobilienbranche

Erstmals werden bestimmte Beratungstätigkeiten bei Grundstückgeschäften explizit dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellt. Bislang unterstanden reine Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten im Immobiliengeschäft grundsätzlich nicht dem Geldwäschereigesetz, sofern damit keine finanzintermediäre Tätigkeit verbunden war. Diese Lücke schliesst der Gesetzgeber nun konsequent.

Für die betroffenen Akteure entstehen daraus weitreichende Pflichten, deren Missachtung aufsichtsrechtliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Insbesondere selbstständigen Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern droht ein folgenschweres Erwachen: "Ein beachtlicher Teil der Marktteilnehmer ist sich der neuen Rechtslage und der damit einhergehenden Risiken schlicht noch nicht bewusst" sagt Daniel Ittig von der Swiss Real Estate Academy. "Entgegen der weitverbreiteten Annahme, das Thema Geldwäscherei betreffe nur klassische Finanzintermediäre, nimmt das Gesetz ab dem 1. Oktober auch Beratungsmandate bei Grundstückgeschäften ins Visier". Für bislang nicht unterstellte Maklerinnen und Makler bedeutet die Revision, dass sie sich erstmals mit zusätzlichen Kontrollprozessen, der Identifizierung ihrer Kunden und den entsprechenden Dokumentationspflichten auseinandersetzen müssen.

Akuter Handlungsbedarf und Bildungsangebote

Um dem Informationsnotstand entgegenzuwirken, positioniert sich hierbei die Swiss Real Estate Academy als regulatorischer Rettungsanker. Das Institut bietet ab sofort einen kostenlosen Unterstellungscheck an. Mit dem digitalen Fragebogen können Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler eine erste Einschätzung vornehmen, ob ihre Tätigkeit unter die neuen Bestimmungen fällt.

Bringt die Analyse eine Unterstellung ans Licht, müssen die Betroffenen ihre Tätigkeit vertieft prüfen und die erforderlichen Massnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der gesetzlichen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten sowie die vorgeschriebene Ausbildung der zuständigen Personen. Zudem ist für unterstellte Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler die GwG-Grundausbildung der zuständigen Personen obligatorisch. Die Swiss Real Estate Academy bietet dafür einen speziell auf die Immobilienbranche ausgerichteten GwG-Grundkurs an. Wer ab dem 1. Oktober neue unterstellungspflichtige Mandate ohne die erforderlichen Voraussetzungen übernimmt, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Pressekontakt:

Swiss Real Estate Academy
Kontaktperson: Daniel Ittig
E-Mail: daniel.ittig@778.ch
Telefon: 079 778 1000
Website: https://swiss-real-estate.academy/de/