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Mehr Bürokratie zu Lasten aller Prämienzahlenden
Entscheid SGK-S: Kantone sollen Zulassungsinstanz zur Obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden

Bern (ots)

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats, SGK-S, entscheidet sich gegen eine schlanke aber effektive Lösung bei der Zulassung ambulanter Leistungserbringer. Dies ist das ernüchternde Fazit nach der der Kommissionssitzung vom 16. Mai.

curafutura hat sich mit den Verbänden FMH und H+ für eine schlanke, effektive und umsetzbare Regelung des Gesetzesentwurfs 18.0478 «KVG. Zulassung von Leistungserbringern» eingesetzt. Das heisst, die Zulassungskriterien sollen verschärft werden. Zugleich soll die heute bewährte Praxis beibehalten werden, wonach die Kantone die gesundheitspolizeilichen Kriterien und die Versicherer die KVG-Kriterien überprüfen und danach in einem einheitlichen Verfahren eine entsprechende Abrechnungsberechtigung erteilen. Die SGKS hat sich entschieden, die rein formale Zulassungsprüfung nach KVG den 26 Kantonen zu übertragen. Es drohen nun 26 unterschiedliche Prüfverfahren. Dies ist ganz entschieden nicht im Sinne der Prämien- und Steuerzahlenden, die dieses bürokratische Ungetüm mitfinanzieren müssen. Weiter erhalten die Kantone damit eine weitere Rolle in der OKP. Dies obwohl es Ziel aller Vertreter im Gesundheitswesen ist, die Mehrfachrollen der Kantone zu entflechten.

Zudem will die SGK-S, wie schon der Nationalrat, die Zulassung zur OKP mit «Auflagen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung verbinden. Für die Überprüfung und Durchsetzung dieser Kriterien sind jedoch gemäss dem bisherigen KVG die Versicherer und die Leistungserbringer zuständig. Auch hier soll nun eine weitere Rollen- und Aufgabenvermischung stattfinden.

Mit dem Wegfall der Verknüpfung der Zulassungsvorlage mit der «Einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen - EFAS» wird diese wichtige Reform aufs Spiel gesetzt. Denn der kantonale Reformwillen könnte nach Einführung der ambulanten Steuerung mit der Zulassungsvorlage erlöschen. curafutura hält an ihrer Forderung fest, die Kompetenzen der Kantone im ambulanten Bereich nur zu erweitern, wenn diese mit EFAS auch finanzielle Mitverantwortung übernehmen.

curafutura - das sind die Krankenversicherer CSS, Helsana, Sanitas und KPT. curafutura setzt sich ein für ein solidarisch gestaltetes und wettbewerblich organisiertes Gesundheitssystem. In ihrer Charta bekennt sich curafutura zum Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen - als Grundlage von Qualität und Innovation. Für die massvolle Regulierung des Systems, im Einklang mit einer wirksamen Governance sowie einer nachhaltigen Finanzierung. curafutura setzt auf eine starke Tarifpartnerschaft mit den Leistungserbringern zugunsten von Qualität und Effizienz in der medizinischen Versorgung. Die vollständige Werte-Charta von curafutura ist abrufbar unter http://www.curafutura.ch/ueber-uns/werte-charta/

Kontakt:

Pius Zängerle, Direktor
Telefon: 031 310 01 84; Mobile: 079 653 12 60;
pius.zaengerle@curafutura.ch

Annick Chevillot, Kommunikation
Telefon: 031 310 07 96; Mobile: 079 897 86 24;
annick.chevillot@curafutura.ch

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