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Der neue GAV Personalverleih tritt per 1. Januar 2019 in Kraft

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Dübendorf (ots)

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih tritt am 1. Januar 2019, mit Gültigkeit bis Ende 2020, in Kraft. Der Bundesrat hat die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV Personalverleih bestätigt - ein Erfolg für die beteiligten Sozialpartner. Sie einigten sich, bis Ende 2020 die monatlichen Mindestlöhne gestaffelt um jeweils 60 bis 75 Franken zu erhöhen.

Der seit 2012 bestehende GAV Personalverleih ist für alle Personalvermittler der Schweiz verbindlich: Ihm sind über 360'000 Arbeitnehmende unterstellt. Mit der Weiterführung des GAV profitieren Temporärarbeitende auch weiterhin von verbindlichen Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen, modernen Regelungen für die berufliche Vorsorge, einer Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung sowie von einem eigenen Weiterbildungsfonds «temptraining». Dank letzterem können auch Temporärarbeitende sich beruflich weiterentwickeln: Seit seinem Bestehen wurden über 43 Mio. Franken in die berufliche Zukunft von mehr als 26'000 Temporärarbeitenden investiert.

Monatliche Mindestlöhne 2019/2020
                 
                 2019                2020
           Gelernt  Ungelernt  Gelernt  Ungelernt

Hochlohn     4610     3675      4670     3750

Normallohn   4310     3475      4370     3550

Tessin       4060     3060      4060     3060

Zusätzlich haben die Arbeitnehmer aus den GAV-Bestimmungen einen Anspruch auf einen 13. Monatslohn.

Entsprechend erfreut zeigen sich die Sozialpartner des GAV Personalverleih, bestehend aus swissstaffing - Verband der Schweizer Personaldienstleister, den Gewerkschaften Unia und Syna sowie dem Kaufmännischen Verband Schweiz und Angestellte Schweiz.

Die Sozialpartner beabsichtigen ab 2021 das Equal Minimum Pay-Prinzip im GAV Personalverleih umzusetzen und haben dazu eine paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit dem Equal Minimum Pay-Prinzip würden für Temporärarbeitende dieselben Mindestlöhne wie für Festangestellte gelten - auch in Branchen und Unternehmen, deren GAV nicht allgemeinverbindlich erklärt sind. In Branchen mit einem allgemein verbindlich erklärten GAV gelten schon heute dieselben Mindestlöhne für Temporärarbeitende und Festangestellte.

Kontakt:

Sozialpartner auf Arbeitgeberseite:
->Swissstaffing, Myra Fischer-Rosinger
Direktorin
Tel. 044 388 95 40
myra.fischer-rosinger@swissstaffing.ch
->swissstaffing, Robin Gordon
Leiter Verhandlungsdelegation
Tel. 078 825 00 66
robin.gordon@interiman-group.ch

Sozialpartner auf Arbeitnehmerseite:
->Unia, Véronique Polito
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel. 079 436 21 29
veronique.polito@unia.ch
->Syna, Hans Maissen
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel. 079 221 30 50
hans.maissen@syna.ch
->Angestellte Schweiz, Korab Macula
Sozialpartnerschaft
Tel. 044 360 11 57
korab.macula@angestellte.ch
->Kaufmännischer Verband Schweiz, Emily Unser
Verantwortliche Media Relations
Tel. 044 283 45 60
emily.unser@kfmv.ch

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