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Wirtschaftliche Lage der Bauernbetriebe: Schere geht auf

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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands, des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands und der Junglandwirtekommission vom 30. August 2023

Wirtschaftliche Lage der Bauernbetriebe: Schere geht auf

Der Bundesrat hat den Voranschlag 2024 veröffentlicht. Er zielt mit seinen vorgesehenen Sparmassnahmen auch auf die Landwirtschaft. Der Schweizer Bauernverband äusserte heute an einem Medienanlass scharfe Kritik zu diesem Verstoss gegen Treu und Glauben.

Mit einer übergrossen Schere zeigten der Schweizer Bauernverband (SBV), der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) sowie die Junglandwirtekommission (JULA) heute in Bern, warum sie die Sparpläne des Bundesrats entschieden ablehnen. Die Bauernbetriebe müssen aufgrund von politischen Entscheiden seit Anfang Jahr erhebliche zusätzliche Anforderungen erfüllen. Statt diese mit einer Erhöhung der Direktzahlungen auch abzugelten, will der Staat diese Entschädigung gar kürzen. Dies in einer Zeit, in der die Betriebe infolge der gestiegenen Produktionskosten den Gürtel bereits noch enger schnallen müssen. Sie konnten diese nur teilweise über bessere Preise weitergeben.

Besonders unfair ist der Sparplan, weil die Landwirtschaft keinerlei Schuld am Finanzloch trägt. Während die Gesamtausgaben des Bundes in den letzten 12 Jahren um 40 Prozent oder fast 24 Mrd. Franken gestiegen sind, ist das Agrarbudget seit 20 Jahren stabil. Im Verhältnis zum Gesamtbudget ist es sogar stark gesunken. Es hat aktuell noch einen Anteil von 4.5 Prozent der Bundesausgaben. Doch sparen will der Bundesrat nun nicht dort, wo der Speck sitzt und die Ausgaben stetig wachsen, sondern bei den schwach gebundenen Ausgaben. Deshalb müssen auch die Bauernfamilien mit einer Kürzung des Agrarbudgets 2024 um 2 Prozent bluten. Sie drohen damit zum Opfer einer verfehlten Finanzpolitik zu werden.

Der Bundesrat trifft damit eine Branche, die wirtschaftlich bereits verletzlich ist. Im Berggebiet haben über 80 Prozent der Betriebe ein tieferes Einkommen, als es der Vergleichslohn vorgibt. Gemäss dem Landwirtschaftsgesetz hat der Staat den Auftrag sicherzustellen, dass «nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind». Im Talgebiet ist die Situation etwas besser, aber auch hier mit 46 Prozent weit vom Ziel entfernt.

Die Landwirtschaft befindet sich in einem laufenden Entwicklungsprozess und sie kann zahlreiche Erfolge vorweisen. Investitionen, welche die Bauernbetriebe tätigen, sind für Jahrzehnte. Junge Landwirtinnen und Land-wirte stehen also vor grossen Herausforderungen. Sie sollten sich wenigstens auf den Staat und die gesprochene Entschädigung für stetig steigende Anforderungen verlassen können. Sonst muss man zumindest willens sein, auch bei den Leistungen Abstriche zu machen. Nur so schliesst sich die Schere wieder. Aus Sicht des SBV, des SBLV und der JULA ist es ein Verstoss gegen Treu und Glauben, bestellte Leistungen nicht zu bezahlen. Sie fordern deshalb den Bundesrat auf, den Speck dort abzubauen, wo er sich angesammelt hat, und auf die moralisch verwerfliche Absicht zu verzichten, bei den Bauernfamilien zu sparen.

Rückfragen:

Markus Ritter, Präsident Schweizer Bauernverband, Mobile 079 300 56 93

Anne Challandes, Präsidentin Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, Mobile 079 396 30 04

Leana Waber, Co-Vizepräsidentin der Junglandwirtekommission, Mobile 079 512 04 10

www.sbv-usp.ch

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