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EuG urteilte über europarechtswidriges EEG
Das EuG bestätigte die Rechtsansicht, dass das EEG gegen geltendes Europarecht verstößt

Hamburg (ots)

Am 10.05.2016 urteilte das EuG, dass es sich beim EEG ab der Novellierung 2012 um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig und wurden schon im Februar 2016 durch Care-Energy im Rahmen der e-World - der Leitmesse der Energiewirtschaft - ausführlich analysiert und durch eine rechtswissenschaftliche Analyse der Humboldt Universität Berlin, verfasst durch Prof. Dr. Schwintowski, belegt. Ebenso im Februar fand dazu eine Pressekonferenz in der Humboldt Universität statt, wo interessierten Pressevertretern diese Thematik nochmals erörtert wurde.

"Das Urteil ist bahnbrechend und richtungsweisend", so Martin Richard Kristek, "und bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass das EEG in den Fassungen 2012 ff. sowohl europarechts-, als auch verfassungswidrig ist".

Zur Orientierung legen wir den Link der Presseaussendung aus dem Februar 2016, in welcher auch das Rechtsgutachten zum Download bereit steht, bei. http://www.presseportal.de/pm/80959/3254032

Care-Energy vertritt den Standpunkt, dass damit klar bewiesen und bestätigt wurde, dass der Kunde unerlaubt zur Kasse gebeten wurde und dass die durch die Versorger erhobene EEG-Umlage unverzüglich an die Verbraucher wieder rückzuzahlen ist. Von 2012 beginnend, würden demnach rund 80 Mrd. Euro wieder an die Energieverbraucher rückerstattet werden müssen. Die EEG-Umlage beträgt derzeit rund 25% der Stromkosten, welche ein Haushalt bezahlen muss.

"Ob die Versorger diese Gelder von deren Übertragungsnetzbetreibern, welche diese vorgeschrieben haben, ebenso zurückerstattet bekommen werden, bleibt dahingestellt, kann jedoch nicht das Problem des Kunden sein", so Martin Richard Kristek, CEO und Gründer von Care-Energy.

Ebenso bleibt für vermittelnde Handelsverteter, Onlinedienste und Distributionen das Risiko bestehen, ob sich deren Kunden an diesen schadlos halten werden. Der Umstand, dass die EEG-Umlage womöglich auf rechtswidrigen Beinen steht, war schon alleine wegen der anhaltenden Diskussionen klar und bekannt und so hätten jene nun betroffenen Betriebe entsprechende Rücklagen bilden müssen, oder aber die EEG-Zahlungen an deren Übertragungsnetzbetreiber entsprechend mit Vorbehalt und Besicherung leisten sollen. Ein Risiko, welches jeder Kaufmann für sich einschätzen sollte.

Verbraucher mit einer rechtswidrigen Umlage zu belasten, ist in jedem Fall nicht statthaft.

Industrie, Gewerbe, als auch Privatpersonen, können auf der Homepage von Care-Energy http://www.sofortwechsel.com/#!blank/ftv4z die bezahlten EEG-Umlagen von deren Versorgern wieder zurückfordern lassen, unabhängig davon von welchem Versorger diese versorgt werden.

Damit stellt Care-Energy wieder den Beweis, als Energiedienstleister für alle Energieverbraucher - unabhängig vom Versorger - der Ansprechpartner Nummer 1 in Sachen Energie zu sein.

Kontakt:

Dkfm. Marc März
Care-Energy Holding GmbH
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
M.: 0151 422 60 332
marc.maerz@care-energy.de
www.care-energy.de

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