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Beschwerde gegen "Neue Zürcher Zeitung" teilweise gutgeheissen
Bern (ots)
Parteien: X. c. "Neue Zürcher Zeitung"
Themen: Wahrheit / Berichtigungspflicht
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung:
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die NZZ teilweise gutgeheissen. Im Kern ging es im Artikel um einen Tweet von Elon Musk zum Anschlag vom 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Beschwerdeführer monierte, dass der Artikel die Wahrheitssuche und auch die Berichtigungspflicht verletzt habe, weil mit dem Text falsche Angaben zum sogenannten "Hamburger Stadtpark-Verfahren" gegen die Vergewaltiger einer Frau im Jahr 2020 verbreitet und diese in der Folge nicht korrigiert worden seien.
Der Presserat teilt die Einschätzung, dass der Artikel mehrere Unwahrheiten enthielt: Das Opfer war nicht erwachsen, sondern minderjährig. Nicht das Opfer, sondern eine unbeteiligte Dritte hatte den Täter per WhatsApp beschimpft. Nicht acht, sondern zehn Männer waren angeklagt. Und es stimmt auch nicht, dass die Täter alle nur zu einer Bewährungsstrafeverurteilt worden sind.
Der Presserat erachtet die falschen Angaben als erheblich, weil sie eines der Grundprinzipien der Presseethik (die Wahrheitssuche) verletzen und damit auch das Vertrauen in die Medien insgesamt erodieren. Gerade der journalistische Umgang mit Justizfällen erfordert eine besondere Sorgfalt, weil durch fehlerhafte Berichterstattung das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert werden kann.
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