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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "Tages-Anzeiger" abgewiesen - Darf man Höcke einen Faschisten nennen?

Bern (ots)

Parteien: X.c. "Tages-Anzeiger"

Themen: Wahrheit / Quellen / Anhörung bei schweren Vorwürfen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

"Dieser deutsche Sommer gehörte politisch ganz der AfD. Aus dem Hintergrund dirigiert vom Faschisten Björn Höcke und radikaler als je zuvor, steht sie in den Umfragen höher denn je." So begann im Herbst 2023 ein Artikel im "Tages-Anzeiger" (online). Dagegen ging eine Beschwerde ein. Dass Höcke und der von ihm mitbegründete Flügel "unbestreitbar rechtsextrem und antisemitisch sind" - argumentierte der Beschwerdeführer - "ist nach wie vor umstritten und wurde bisher von keinem Gericht endgültig entschieden". Jemanden als "Faschisten" zu bezeichnen, sei ein schwerwiegender Vorwurf und es wäre daher richtig gewesen, im Artikel auf die Experten und Institutionen zu verweisen, die den Wahrheitsgehalt der Behauptung anzweifelten, monierte der Beschwerdeführer.

Der Presserat kam jedoch zum Schluss: Ja, man darf Höcke einen Faschisten nennen. In der öffentlichen Debatte herrsche Einigkeit über die Charakterisierung des AfD-Politikers und seines "Flügels". In der Stellungnahme wird festgehalten: "Die einzigen Exponenten, die dies in Frage stellen, stammen selber aus der AfD und ihrem unmittelbaren Umfeld. Dass es - wie der Beschwerdeführer anführt - kein endgültiges und rechtskräftiges Urteil gibt, das abschliessend legitimiert, Höcke einen <Faschisten> zu nennen, ist nicht entscheidend. Es kann nicht allein von rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen abhängig gemacht werden, wer journalistisch wie charakterisiert werden darf." Der Sachverhalt im Fall von Höcke sei hinreichend klar, wenn dieser als ausgebildeter Historiker - unter anderem - bewusst zum Skandieren verbotener Parolen aus der Nazizeit wie "Alles für Deutschland" aufrufe. Es dürfe davon ausgegangen werden, dass, wer nicht Faschist ist, in seinen Reden nicht Nazi-Parolen skandieren lässt.

Stellungnahme 10/2025

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
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Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
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