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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde teilweise gutgeheissen: Trotz Kommentarfreiheit müssen die Fakten stimmen (Stellungnahme 48/2022)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X. c. "watson"

Themen: Wahrheit / Entstellen von Tatsachen / Berichtigung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Beim Presserat ging eine Beschwerde gegen einen Kommentar von Philipp Löpfe auf "watson.ch" ein. In dessen Lead heisst es: "Ob SVP oder Weltwoche, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg." Löpfe zitiert SVP-Politiker Franz Grüter, wie er sich im "Blick" geäussert habe. Zudem sei die jüngste Ausgabe der "Weltwoche" eine Huldigung an den russischen Diktator durch Chefredaktor Roger Köppel. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung der Wahrheitspflicht, ein Entstellen von Tatsachen geltend.

Für "watson"-Chefredaktor Maurice Thiriet hätten in der hierarchisch geführten Volkspartei ranghöchste Exponenten aus der Bundesversammlung und des Präsidiums verlauten lassen, dass die russische Aggression ihr Gutes habe. Thiriet verweist auf mehrere Artikel, die seine Aussage belegen sollen. Der Vorwurf im Kommentar möge überspitzt sein. Weil der Fokus aber auf der propagandistischen Schützenhilfe liege, sei diese Zuspitzung zulässig. Die Beschwerde sei abzuweisen.

Der kritisierte Kommentar erschien am 24. Februar 2022, also am Tag des Kriegsausbruchs. Auch in Kommentaren sind jedoch die Fakten zu respektieren. Wenn der Autor Aussagen von Grüter und Köppel zitiert, die vor Kriegsausbruch gemacht wurden, können diese aus Sicht des Presserats genauso wenig als Beleg für die Kommentaraussage dienen wie diejenigen, welche Thiriet ins Feld führt. Diese sind erst nach Erscheinen des Kommentars publiziert worden.

Es gibt somit keine Quellen, die zum Publikationszeitpunkt darauf hingewiesen hätten, dass es eine Kriegsunterstützung durch die SVP oder die "Weltwoche" gab. Die Wahrheitspflicht ist verletzt und Tatsachen wurden entstellt. Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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