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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

"Tagblatt der Stadt Zürich" gerügt: Unzulässige Schleichwerbung (Stellungnahme 29/2022)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Tagblatt der Stadt Zürich"

Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen das "Tagblatt der Stadt Zürich" gutgeheissen. Im November 2021 veröffentlichte die Zeitung einen Artikel über eine Veranstaltung zum Thema Führung, Strategie und Entscheidungsfindung mit alt Bundesrat Christoph Blocher. Eine Mitarbeiterin der veranstaltenden Firma hatte den Text verfasst. Sie lobte den Anlass in den höchsten Tönen, wies auf die nächste Veranstaltung hin und publizierte eine Web-Adresse, auf der Videos vom beschriebenen Anlass für Geld bestellt werden können. Die Zeitung brachte diesen Text wie einen redaktionellen Text und wies nirgends darauf hin, wer den Text verfasst hat. Der Presserat entschied, dass es sich dabei um Schleichwerbung handelt und die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt worden ist.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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