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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Presserat rügt CH Media: Tamedia-Journalistin hätte angehört werden müssen (Stellungnahme 28/2022)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Tamedia c. CH Media

Themen: Wahrheit / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Interessenkonflikt

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Es ist selten, dass ein Medienunternehmen an den Presserat gelangt. Tamedias Beschwerde richtete sich jedoch gegen zwei Artikel, die in verschiedenen Publikationen der CH-Media-Gruppe erschienen sind. CH Media hatte vor dem Hintergrund der Affäre rund um die Zuger Landammannfeier von 2014 berichtet, ein Buch der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger dürfe vorläufig nicht erscheinen. Umstritten sei der Stand des Buchprojektes. Tamedia hätte behauptet, das Buch sei noch nicht fertiggestellt. Die gerichtliche Eingabe der Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin zeige jedoch, dass ein Manuskript an Verlage geschickt worden sei. Es stehe daher der "Verdacht im Raum", dass die Tamedia-Journalistin sowie deren Chefredaktor "gegenüber den Gerichten als auch der Öffentlichkeit unwahre Angaben" gemacht hätten.

Dieser Vorwurf von Falschaussagen wiegt schwer. Die Betroffenen hätten dazu zwingend angehört werden müssen. Der Presserat heisst deshalb die Beschwerde von Tamedia gut.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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