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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Presserat rügt "24 heures" und "20 minutes": Partygast wegen Video entlassen (Stellungnahme 68/2021)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X. c. "24 heures" und "20 minutes"

Themen: Privatsphäre

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat rügt "24 heures" und "20 minutes". Diese hatten über eine nicht Corona-konforme Party in einer Bar berichtet und zeigten dazu von einer Privatperson gefilmtes Videomaterial. Ein Teilnehmer beschwerte sich darauf beim Presserat, weil die Tamedia-Publikationen zunächst eine ungeschwärzte Version des Videos ausgestrahlt hatten. Mit der Folge, dass ihn sein Arbeitgeber identifizierte und entliess.

Der Presserat entschied, ein in einem privaten Raum gefilmtes Video im Internet zu publizieren, ohne die Anwesenden unkenntlich zu machen, verletze deren Privatsphäre. Anders wäre es, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an deren Identifizierung bestünde. Das war hier nicht der Fall.

Tamedia hatte argumentiert, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, weil der Beschwerdeführer rechtliche Schritte vorbereite. Der Verlag nahm auch auf wiederholte Nachfragen nicht zum ungeschwärzten Video Stellung - was der Presserat bedauert, zumal der Beschwerdeführer bis heute keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat. Der Presserat hiess die Beschwerde schliesslich auf Grund der vorliegenden Informationen gut.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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