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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Presserat weist Beschwerde gegen «Infosperber» ab: Ungenauigkeit täuschte Leser nicht (Stellungnahme 10/2019)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Aldrovandi c. «Infosperber.ch»

Themen: Wahrheitssuche / Berichtigungspflicht / Trennung von Fakten und Kommentar / Unterschlagen von Informationen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde des Journalisten Mario Aldrovandi gegen die Internetplattform «Infosperber.ch» ab. Aldrovandi, ehemals Redaktor bei den «Obersee Nachrichten» in Rapperswil-Jona, beschwerte sich über den Artikel «kontertext: Wo Kampagnen-Journalismus Grenzen hat». Darin geht es um das Gerichtsverfahren der Gemeinde Rapperswil-Jona und des Direktors der Kesb Linth gegen die «Obersee Nachrichten» und zwei ihrer damaligen Journalisten, Verleger und Chefredaktor Bruno Hug und Mario Aldrovandi. Letzterer behauptete gegenüber dem Presserat, die Schlagzeile «Nie wieder Kesb - nie wieder Terror» habe es in den «Obersee Nachrichten» nie gegeben. Auch andere auf «Infosperber» zitierte Ausdrücke stammten aus Facebook-Kommentaren oder Leserbriefen, nicht jedoch aus von Hug und Aldrovandi geschriebenen Artikeln.

Der Presserat bekräftigt in seinem Entscheid den Grundsatz, wonach Redaktionen jede Meldung, deren materieller Inhalt sich als falsch erweist, korrigieren müssen. Eine Berichtigung ist hingegen entbehrlich bei einer blossen Ungenauigkeit, die für das Verständnis der Leser nicht relevant erscheint. Im Artikel waren mehrere Zitate fälschlicherweise den beiden Journalisten zugeschrieben worden, obwohl sie von Lesern stammten. Der Presserat hält dazu fest, dass Redaktionen zum einen auch die Überschriften und den Inhalt von Leserbriefen und -kommentaren verantworten. Im vorliegenden Fall ging es zudem um einen Gerichtsbericht; sämtliche auf «Infosperber» zitierten Passagen waren Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Und gemäss Urteil Teil einer «persönlichkeitsverletzenden Kampagne». Der Presserat kommt deshalb zum Schluss, dass sich die Leser trotz der ungenauen Zuschreibung einzelner Zitate ein eigenes Bild machen konnten.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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