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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Suizid zu thematisieren heisst nicht, ihn zu verharmlosen (Stellungnahme 8/2019)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz c. «Le Temps»

Themen: Suizid / Menschenwürde

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Presserat hatte die Beschwerde der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz gegen ein Porträt einer Frau, welche den begleiteten Suizid befürwortet, zu beurteilen. Der Journalist hatte ihr Gelegenheit gegeben, zu erklären, weshalb sie für die «freiwillige Beendigung des Alters» kämpft, ohne diesen Ansatz zu befürworten oder zu verharmlosen. Der Presserat kommt zum Schluss, dass «Le Temps» mit der Veröffentlichung der Geschichte von Madame Jenquel weder gegen die berufsethischen Regeln zur Berichterstattung über Suizid - diese verlangen grösste Zurückhaltung - noch gegen die Menschenwürde verstossen, sondern zur gesellschaftlichen Debatte über das Thema begleiteter Suizid beigetragen hat.

Auf den weiteren Antrag der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz, die Berichterstattung zum Thema Suizid generell zu verurteilen, tritt der Presserat nicht ein: Er äussert sich zu möglichen medienethischen Verstössen von Journalisten in konkreten Artikeln, nimmt jedoch nicht allgemein Stellung zur Berichterstattung über ein bestimmtes Thema.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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