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Media Service: Schweizer Presserat: Tele M1 berichtete einseitig und inkorrekt; Stellungnahme 51/2015 (presserat.ch/_51_2015.htm)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Solothurner Spitäler AG c. Tele M1 und «Solothurner Zeitung»

Thema: Wahrheitspflicht / Unterschlagen wichtiger Informationen / Anhörung bei schweren Vorwürfen

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Presserat gibt Bürgerspital Solothurn recht

Tele M1 berichtete einseitig und inkorrekt

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Solothurner Spitäler AG gegen den Regionalfernsehsender Tele M1 und die «Solothurner Zeitung» gutgeheissen. Anfang 2015 hatte Tele M1 über den Fall einer jungen Frau berichtet, welche mit starken Bauchschmerzen die Notfallstation des Spitals Solothurn aufgesucht hatte. Noch während den Untersuchungen liess sie sich in ein Berner Spital verlegen, wo sie in der gleichen Nacht aufgrund eines akuten Darmverschlusses operiert wurde. Im Fernsehbeitrag wurde der Vorwurf erhoben, dass die untersuchenden Ärzte in Solothurn den Gesundheitszustand der Patientin nicht ernst nahmen und sie daher hätte sterben können. Der kritisierte Fernsehbeitrag bestand weitgehend aus Interviews mit der Patientin und ihrer Mutter. Tele M1 ist deren Darstellung umfassend und ohne weitere Überprüfung gefolgt.

Der Presserat sieht in dieser Art der Berichterstattung eine eklatante Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht, da der Beitrag allein auf die Aussagen der Patientin abstellte und sie ungeprüft übernahm. Die Wahrheitssuche setzt aber die Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten und deren Überprüfung voraus. Angesichts der Schwere der Vorwürfe - ärztlicher Fehler mit möglicher Todesfolge - war zudem eine Anhörung des Spitals zwingend. Tele M1 hat im Beitrag jedoch den Eindruck erweckt, die Verantwortlichen wollten keine Stellung nehmen und versteckten sich hinter dem Arztgeheimnis. Das Spital durfte sich jedoch zum Zeitpunkt der Ausstrahlung gar nicht zum Fall äussern, da die Patientin es noch nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte. Tele M1 hätte darauf hinweisen müssen, weshalb eine solche Stellungnahme im Beitrag fehlt oder mit der Ausstrahlung des Beitrags zuwarten.

Die «Solothurner Zeitung» rügt der Presserat dafür, dass sie den Bericht von Tele M1 ohne ergänzende Recherchen übernommen hat und die Gründe für das Fehlen einer Stellungnahme des Spitals ebenfalls nicht transparent machte.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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