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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Autorisieren ja, Zensieren nein; Schweizer Presserat 65/2013

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Schweizer Presserat 65/2013

(http://presserat.ch/_65_2013_htm)

Parteien: X. c. «Südostschweiz»

Thema: Interview

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Autorisieren ja, Zensieren nein

Darf eine Zeitung ein autorisiertes Zitat gegen den Willen des Interviewten als Frontschlagzeile verwenden? Ja, sagt der Presserat. Die Autorisierung soll sicherstellen, dass die veröffentlichten direkten und indirekten Zitate dem tatsächlich Gesagten entsprechen. Sie darf jedoch nicht missbraucht werden, um einer Redaktion die Platzierung eines Zitats oder die Stossrichtung eines Artikels vorzuschreiben.

Im Vorfeld der Abstimmung über die Revision des Epidemiengesetzes veröffentlichte die «Südostschweiz» ein Porträt über einen Bündner, welcher im Referendumskomitee die Fäden ziehe und um jeden Preis einen Impfzwang verhindern wolle. Der Porträtierte beschwerte sich beim Presserat, die Redaktion habe entgegen den Vereinbarungen die aus dem Zusammenhang gerissene Aussage «Geimpfte sind Sondermülldeponien» als Frontschlagzeile gesetzt und zudem weitere Bestimmungen des Journalistenkodex verletzt.

Der Presserat erinnert daran, dass Journalismus im Gegensatz zu Public Relations nicht Selbst-, sondern Fremddarstellung ist. Wer sich auf ein Interview oder ein Recherchegespräch mit einem Journalisten einlässt, muss damit rechnen, dass der daraus resultierende Bericht ein kritisches Bild zeichnet, das unter Umständen erheblich von der eigenen Wahrnehmung abweicht. Interviewte dürfen aber erwarten, dass die Medien sie korrekt zitieren und mithin das «Recht am eigenen Wort» respektieren. Sie dürfen das Autorisieren jedoch nicht dazu missbrauchen, um einer Redaktion die Platzierung eines Zitats oder gar die Stossrichtung eines Artikels vorzuschreiben.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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