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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 16/2012 (http://presserat.ch/_16_2012_d.htm)

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Identifizierung der Teilnehmer von Internet-Foren

Thema: Leserbriefe / Internet-Foren

Parteien: Suva c. «Le Matin»

Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Zusammenfassung

Identität der Teilnehmer von Internet-Foren: nicht flächendeckend überprüfen

Sind die Medienredaktionen verpflichtet, die Identität der Teilnehmer ihrer Internet-Foren zu überprüfen? In seiner Stellungnahme 16/2012 hält der Presserat am Grundsatz der Identifizierung fest, hält es aber für unverhältnismässig, einer flächendeckende Überprüfung der Angaben der Online-Kommentatoren zu verlangen.

Online-Plattformen der journalistischen Medien verlangen mehrheitlich von den Teilnehmern ihrer Foren, dass sie sich mit Namen, Vornamen und E-Mail sowie teils mit ihrer Postadresse registrieren. Diese Angaben sind aber nicht immer korrekt. Sollten die Medien deshalb recherchieren, um allfällige Missbräuche aufzudecken? Die Frage stellte sich dem Presserat bei einer Beschwerde gegen «Le Matin». In einer Online-Debatte zum Thema «Sicherheit auf den Skipisten» äusserte sich ein «Henry Mathis» und griff die Suva an. Der Pressesprecher der SUVA für die Westschweiz heisst ... Henri Mathys. Dieser beschwerte beim Presserat über die Usurpation seines Namens, mit der ihm jemand offensichtlich habe schaden wollen. Er empörte sich, dass ein Medium Leserkommentare veröffentliche ohne den Absender zu überprüfen. Auf das Problem aufmerksam gemacht, entfernte «Le Matin Online» den Kommentar unverzüglich. Bei der bereits erschienenen Printversion war nichts mehr zu machen.

Der Presserat verneint eine Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Ausgehend von der Stellungnahme 52/2011 hält er zwar daran fest, dass Online-Kommentare mit dem Namen zu zeichnen sind. Ebenso wenig wie bei den herkömmlichen Leserbriefen seien die Redaktionen jedoch verpflichtet, die Angaben der Teilnehmer von Online-Foren flächendeckend zu überprüfen.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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