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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat: Stellungnahme 24/2011 (www.presserat.ch/29430.htm) Parteien: Freidenker-Vereinigung der Schweiz und FreidenkerInnen Wallis c. «Tages-Anzeiger» Beschwerde teilweise gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Thema: Wahrheits- und Berichtigungspflicht

Zusammenfassung

Unterlassene Überprüfung einer Information

Beschwerde gegen «Tages-Anzeiger» teilweise gutgeheissen

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde der Freidenker-Vereinigung Schweiz (FVS) und deren Walliser Sektion gegen den «Tages-Anzeiger» teilweise gut. Die Zeitung hatte es vor der Veröffentlichung eines Berichts über eine geplante «Bibel- und Koran-Verbrennung» vor dem Bundeshaus unterlassen, die Behauptung zweier Informanten zu überprüfen, der Präsident der Walliser Sektion der FVS trage die umstrittene Aktion mit.

Im November 2010 berichtete der «Tages-Anzeiger», eine «Freidenker-Gruppe» plane eine «Bibel- und Koranverbrennung» vor dem Bundeshaus. Die Gruppe, zu der auch der «umstrittene Walliser Lehrer und Präsident der Walliser Sektion der Freidenker-Bewegung Valentin Abgottspon» gehöre, gehe mit dieser Aktion noch einen Schritt weiter, als mit ihrer kürzlich geforderten «Bibelzensur für Kinder und Jugendliche». Einen Tag später korrigierte die Zeitung die Darstellung vom Vortag («Freidenker verurteilen Bibel- und Koranverbrennung scharf»). Trotzdem beschwerten sich die FVS und ihre Walliser Sektion beim Presserat.

Dieser kommt zum Schluss, die Zeitung habe die Wahrheitspflicht verletzt, da sie sich ohne Rückfrage bei Abgottspon nicht auf die Behauptung zweier Informanten hätte verlassen dürfen, der Präsident der Walliser FreidenkerInnen trage die geplante Bücherverbrennung mit. Mit der Veröffentlichung des korrigierenden Nachzieher habe der «Tages-Anzeiger» die Berichtigungspflicht hingegen erfüllt.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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