Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa mehr verpassen.

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 23/2011 (www.presserat.ch/29370.htm) Parteien: Associazione Ticinese dei Giornalisti c. «Corriere del Ticino» Beschwerde gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Thema: Trennung von redaktionellem Teil und Werbung

Zusammenfassung

Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung

Beschwerde gegen «Corriere del Ticino» gutgeheissen

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde der Associazione Ticinese dei Giornalisti, einer Sektion des Journalistenverbandes Impressum, gegen den Corriere del «Ticino» gut. Die Zeitung hatte eine Zigarettenwerbung mitten auf einer redaktionellen Seite abgedruckt, ohne die Werbung optisch und/oder begrifflich deutlich abzugrenzen.

Im März 2010 veröffentlichte der «Corriere del Ticino» in der Mitte einer redaktionellen Seite eine kreisförmige farbige Zigarettenwerbung («WHERE FRIENDSHIP HAPPENS») mit einem Durchmesser von ca. 15 Centimeter. Die Associazione Ticinese dei Giornalisi beschwerte sich beim Presserat über die Verletzung des Gebots der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung.

Das Plenum des Presserats sieht dieses Gebot im konkreten Fall verletzt. Zwar sei die Zigarettenwerbung für die Leserschaft bei näherer Betrachtung auch ohne zusätzliche begriffliche Kennzeichnung oder optische Abgrenzung erkennbar. Durch die für das Publikum ungewohnte Platzierung der Anzeige innmitten von redaktionellen Beiträgen, würden die Leserinnen und Lesern jedoch zumindest im ersten Moment irregeführt, da das Auge beim Aufschlagen der Seite fast zwangläufig auf die Werbung falle. Derartige «Textfeldanzeigen» wirkten der Trennung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten tendenziell entgegen. Umso mehr sei hier eine deutliche begriffliche und/oder optische Kennzeichnung zu verlangen.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa