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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 38/2010 (www.presserat.ch/28150.htm) Parteien: Dignitas und Ludwig A. Minelli c. «NZZ am Sonntag» Beschwerde teilweise gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigung / 
Quellenüberprüfung
Zusammenfassung
«NZZ am Sonntag» hat Dignitas nicht korrekt angehört
Wenn ein Journalist in einem Artikel schwere Vorwürfe gegenüber 
einer Person erhebt, genügt es nicht, wenn er vorgängig den 
Betroffenen bloss schreibt, «gerne würde ich Sie etwas fragen» und um
einen Rückruf bittet. Deshalb hat der Schweizer Presserat eine 
Beschwerde der Sterbehilfe-Organisation Dignitas gutgeheissen.
Im konkreten Fall hat ein Journalist der «NZZ am Sonntag» dem 
Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli in einem Artikel vorgeworfen, er 
habe den letzten Willen einer Verstorbenen missachtet. Zwar hat der 
Journalist vor der Publikation mehrmals versucht, Minelli telefonisch
und schriftlich zu erreichen. Doch in keiner Anfrage nannte der 
Journalist den konkreten Vorwurf. Dies widerspricht nach Ansicht des 
Presserats der Anhörungspflicht. Denn nur wenn ein Betroffener weiss,
was ihm vorgeworfen wird, kann er entscheiden, ob er dazu Stellung 
nehmen will oder nicht.
Von der Pflicht zur Anhörung sind Journalisten auch dann nicht 
entbunden, wenn Dignitas auf der Homepage festhält, «nur in 
Ausnahmefällen» und auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen zu
Medienanfragen Stellung zu nehmen.
Der Presserat hat im gleichen Beschwerdefall zudem gerügt, dass 
die «NZZ am Sonntag» auch in einem Folgeartikel eine falsche 
Behauptung nicht in erkennbarer Weise richtig stellte, obwohl 
Dignitas einen schriftlichen Beweis für die richtige Version 
lieferte.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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