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Comité d'initiative pour des jeux d'argent au service du bien commun

Eidg. Abstimmung: Mitteilung des Initiativkomitees betreffend Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Lausanne (ots)

Das Initiativkomitee «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» hat mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesbeschluss über die Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke vom Volk und von den Schweizer Kantonen angenommen wurde.

Der neue Artikel 106 der Bundesverfassung, der sich den Geldspielen widmet, wurde durch die Volksinitiative initiiert. Er weist die Gewinne der Lotterien ausschliesslich dem Gemeinwohl und die auf dem Spielbankenertrag erhobene Abgabe der AHV zu. Auch verankert er die Zuständigkeit der Kantone für Lotterien und Wetten auf Verfassungsebene und verpflichtet diese sowie den Bund, sich für die Verhütung der Wirtschaftskriminalität und der Spielsucht einzusetzen. Die vom neuen Verfassungsartikel abgeleitete Gesetzgebung wird sich an die vorgegebenen Grundsätze halten müssen.

Das Initiativkomitee möchte den rund 170'000 Personen, welche die Initiative unterzeichnet hatten, den Bundesrätinnen und den eidgenössischen Parlamentariern, die durch die Ausarbeitung eines angemessenen Gegenvorschlags darauf eingegangen sind, und schliesslich den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die den Bundesbeschluss an den Urnen angenommen haben, seinenherzlichsten Dank aussprechen.

Das Initiativkomitee wird von nun an aktiv an der Ausarbeitung der Durchführungsgesetzgebung zum neuen Artikel 106 der Bundesverfassung beteiligt sein.

Kontakt:

Jean-Pierre Beuret
Mobile: +41/79/332'01'00

Jörg Schild
Mobile: +41/79/321'53'53

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