Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV mehr verpassen.

Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV

Coronavirus-Pandemie - der SBPV fordert ein Moratorium für Restrukturierungsmassnahmen im Finanzsektor

Ein Dokument

Zürich, 19. März 2020 - Der Finanzsektor befindet sich seit mehreren Jahren in einer Restrukturierungsphase. Der SBPV fordert, dass die verschiedenen Restrukturierungspläne während dieser ausserordentlichen Zeit infolge Coronavirus-Pandemie auf Eis gelegt und die geplanten Entlassungen verschoben werden. Der SBPV erwartet zudem, dass die Banken alle nötigen Anstrengungen unternehmen, um die Mobilität ihrer Mitarbeitenden zu reduzieren und denjenigen, die vor Ort arbeiten müssen, unverzüglich die vom Bundesrat verfügten Schutzmassnahmen zur Verfügung stellen.

Verschiebung und Anpassung der Restrukturierungmassnahmen

Viele Banken, grosse wie kleine, prüfen und implementieren Kostensenkungsmassnahmen - insbesondere durch den Abbau von Arbeitsplätzen - um der Abnahme ihrer Gewinnmargen entgegenzuwirken. In den letzten Monaten haben viele Institute in der Folge von Sparmassnahmen Entlassungen vorgenommen.

Angesichts der Coronavirus-Pandemie fordert der SBPV die Banken auf, weitere Entlassungen auszusetzen und die Möglichkeit zu prüfen, die gesetzlich vorgesehenen Entlassungsfristen zu verlängern, wie im Falle von Krankheit oder Unfall. Es ist offensichtlich, dass während dieser ausserordentlichen Zeit keine Arbeitssuche möglich ist und alle Ausbildungs- und Unterstützungsmassnahmen ausgesetzt werden.

Begrenzung der Ansteckungsraten geht vor

Viele Banken haben schnell und in einigen Fällen bereits präventiv reagiert, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verringern. Leider ist dies nicht überall der Fall. Die Finanzinstitute dürfen in ihren Einrichtungen keinerlei Verletzung der bundesrätlichen Vorschriften über das "Social Distancing" und den Gesundheitsschutz dulden. In Gemeinschaftsbüros darf der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen nicht weniger als zwei Meter betragen.

Kann diese Massnahme nicht angewendet werden, muss ein Teil der Mitarbeitenden in bezahlten Urlaub versetzt werden oder die Möglichkeit haben, abwechselnd zu Hause und im Büro zu arbeiten. Auch die Verwaltung der Zugänge zu den Räumlichkeiten, der Aufzüge, der Treppen und der Gemeinschaftsbereiche (Cafeterien, Kantinen, Umkleideräume usw.) muss überprüft werden, um die notwendigen Hygiene- und Präventionsmassnahmen für die Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Da die Zeit des "Social Distancing" andauern wird, muss Telearbeit zur Regel werden, indem das Personal mit der notwendigen Ausrüstung ausgestattet wird, um die Mobilität zu reduzieren. Während dieser Zeit kann auch die Finma zu den nationalen Bemühungen beitragen, indem sie Richtlinien, wo immer möglich, erleichtert und damit die Möglichkeiten der Arbeit von zu Hause aus erweitert.

Mehr Informationen:

Denise Chervet, Geschäftsführerin SBPV: +41 79 408 92 40 
Weitere Storys: Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV
Weitere Storys: Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV