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Richter definiert erstmals den emotionalen Wert eines Haustiers

(ots)

Seit April 2003 sind Tiere rechtlich keine Sache mehr. Jetzt hat erstmals ein Richter den emotionalen Wert eines Tieres, den so genannten Affektionswert, festgelegt. Wie die Berner Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, muss ein Tierquäler aus dem Seeland einer Rentnerin den emotionalen Wert eines Katers mit 1500 Franken ersetzen. Der Tierquäler hatte vor zwei Jahren deren Kater "Charli" misshandelt und schliesslich erdrosselt. Lukas Berger, Jurist beim Schweizer Tierschutz: "Die 1500 Franken bewegen sich am unteren Rand dessen, was ich erwartet habe."

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