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Implenia AG

euro adhoc: Implenia AG
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Implenia will Klarheit schaffen

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
19.11.2007
Ausserordentliche Generalversammlung zur Bestätigung der 
statutarischen Eintragungsbeschränkungen
D i e t l i k o n, 19. November 2007.  Der Verwaltungsrat des 
Schweizer Baudienstleistungskonzerns Implenia AG hat beschlossen, auf
den 14. Dezember eine ausserordentliche Generalversammlung 
einzuberufen. Die Aktionäre sollen dabei darüber abstimmen, ob die 
derzeit gültige Eintragungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Lex 
Koller für ausländische Aktionäre aufgehoben werden soll, wie dies 
von der britischen Finanzgesellschaft Laxey Partners verlangt wird. 
Laxey Partners, welche 34 Prozent der Aktien von Implenia besitzt, 
hatte am 5. November ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre lanciert 
unter der Bedingung, dass die geltende Vinkulierungsordnung 
abgeschafft wird.
Der Implenia-Verwaltungsrat will an den geltenden 
Vinkulierungsbestimmungen gemäss Artikel 7 Abs. 4 lit. b der Statuten
der Gesellschaft festhalten. Diese bedeuten - bestätigt durch eine 
kürzlich vom Bezirksrat Bülach erlassene Verfügung - dass 
ausländische Aktionäre über maximal 20 Prozent der Stimmrechte an 
Implenia verfügen dürfen. Falls dieser Wert überschritten wird, würde
Implenia als ausländisch beherrscht gelten und damit ein für das 
ganze Geschäftsmodell von Implenia wesentlicher und ertragreicher 
Teil des Geschäftes weg brechen. Dadurch würde Shareholder Value in 
grossem Umfang vernichtet. Der Verwaltungsrat empfiehlt den 
Aktionä¬ren deshalb mit Nachdruck, eine Änderung der entsprechenden 
Eintragungsbeschränkung für ausländische Aktionäre abzulehnen.
"Mit dem Beschluss, die für das Geschäftsmodell von Implenia zentrale
Eintragungsbeschränkung den Aktionären zum Entscheid vorzulegen, will
der Verwaltungsrat in dieser Frage Klarheit schaffen" sagt Anton 
Affentranger, Präsident des Verwal¬tungsrates. Wenn mehr als 20 
Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft in ausländischen Händen 
liegen würden, wäre es Implenia nicht mehr möglich, Grundstücke als 
Grundlage ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu erwer-ben. Weil 
Implenia ein integriertes Geschäftsmodell verfolgt, das  alle Stufen 
vom Kauf eines Grundstücks bis hin zu seiner Überbauung und dem 
späteren Un¬terhalt der Bauten umfasst, würde das gesamte Geschäft 
von Implenia geschädigt. Selbst ohne Berücksichtigung des Verlusts 
von Synergien zwischen den Geschäftsbereichen würde der EBIT von 
Implenia 15 bis 25 Prozent tiefer ausfallen und entsprechend 
Shareholder Value vernichtet.
Die vom Verwaltungsrat verfolgte Strategie, die sich auch immer 
stärker auf die dem Bauen vor- und nachgelagerten Dienstleistungen 
konzentriert, weil diese besonders ertragsstark sind, verspricht dem 
gegenüber einen kontinuierlich wachsenden Mehrwert. Dies zumal sich 
dieses Know How-orientierte Modell auch auf ausländische Märkte 
übertragen lässt. Entsprechende Schritte hat der Verwaltungsrat mit 
Stossrichtung Russland auch bereits eingeleitet.
Vorgehen von Laxey schädlich für die übrigen Aktionäre
An einer nachhaltigen Entwicklung von Implenia ist Laxey 
offensichtlich nicht interessiert, son-dern nur am kurzfristigen 
Profit. Der Hedge Fund entwickelte bisher  keine strategischen 
Vorstellungen für das Unternehmen, attackiert hingegen den 
Verwaltungsrat und seinen Präsidenten aggressiv und versucht, die 
Unternehmensführung zu spalten. Laxey geht immer wieder nach diesem 
Muster vor: sie versucht, die leitenden Organe der von ihnen 
attackierten Firmen über die Medien und mit Verantwortlichkeits- und 
Schadenersatzklagen in Millionenhöhe unter Druck zu setzen und 
dadurch zu einem Handeln allein zum Vorteil von Laxey zu zwingen.
Mit verschiedenen juristischen Manövern hat Laxey in den vergangenen 
Wochen auch versucht, den Willen des Gesetzgebers in Bezug auf den 
Aufbau grösserer Aktienpakete zu unter¬laufen. So versuchte sie am 
13. Juli dieses Jahres, die Übernahmekommission dazu zu bringen, 
einem Antrag zuzustimmen, der es ihr erlaubt hätte, mit 
Gleichgesinnten eine Gruppe im Hinblick auf den Verkauf einer 
kontrollierenden Beteiligung von zusammen über 33.3 Prozent des 
Kapitals zu bilden, ohne den andern Aktionären das dann gesetzlich 
vorgeschriebene Kaufangebot machen zu müssen. Gleichzeitig beantragte
Laxey der Schweizer Börse SWX, das Erreichen einer Beteiligung an 
Implenia von 33.3 Prozent nicht melden zu müssen, wenn diese 
Beteiligung durch den Einsatz von bestimmten Finanzkonstrukten 
(Contracts for Difference) zustande kommt. Im Lichte des Scheiterns 
dieser beiden Versuche ist auch das jetzt lancierte Übernahmeangebot 
zu sehen. Es wurde nicht mit dem Zweck unterbreitet, Implenia zu 
übernehmen, sondern einzig dazu, ein noch grösseres Paket schnüren zu
können, um es dann mit einer Prämie weiterverkaufen zu können, ohne 
die anderen Aktionäre daran teilhaben zu lassen. Die 
Übernahmekommission hat mit ihrer Empfehlung vom 16. November 2007 
dieser Absicht zumindest teilweise und bis Sommer 2008 einen Riegel 
geschoben.
Mit ihrem Vorgehen versucht Laxey, die bestehenden Gesetze und 
börsen-rechtlichen Vorschriften zu unterlaufen, dies zum Schaden 
früherer Aktionäre, die ihre Titel mangels Kenntnis über den 
Paketaufbau zu günstig verkauft haben und zum Nachteil heutiger 
Aktionäre, die bei einem Kontrollwechsel um eine faire Prämie 
gebracht werden. Der den Aktionären im Rahmen des jetzt 
unterbreiteten Angebotes offerierte Preis pro Aktie von CHF 33.23 lag
zum Zeitpunkt der Ankündigung 8 Prozent unter dem Aktienkurs. Er 
widerspiegelt den gegenwärtigen Wert der Gesellschaft und ihr 
Potential in keiner Art und Weise.
Der Verwaltungsrat weist das Angebot denn auch als nicht im Interesse
der Aktionäre und des Unternehmens liegend zurück und empfiehlt allen
Aktionären, es abzulehnen und Laxey keine Aktien anzudienen. Der 
Verwaltungsrat wird innert der gesetzlichen Frist einen formellen 
Bericht zum Angebot publizieren. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, 
dass er mit seiner Strategie für die Aktionäre mittel- bis 
langfristig wesentlich mehr Wert generieren wird, als Laxey nun 
offeriert.
Um klare Verhältnisse zu schaffen, hat sich der Verwaltungsrat zur 
Einberufung der aus-serordentlichen Generalversammlung vom 14. 
Dezember entschlossen. Er ist zuversichtlich, dass die erforderliche 
Mehrheit der Aktionäre seinen Überlegungen folgen und die Abschaffung
der für die Zukunft von Implenia bedeutenden Eintragungsbeschränkung 
ablehnen wird. Sie würde dem Unternehmen, das sich zwei Jahre nach 
der Fusion von Batigroup und Zschokke in einer dynamischen und 
vielversprechenden Entwicklung befindet, die geschäftlichen 
Grundlagen im Bereich Projektentwicklung entziehen und viele der 
heute rund 6000 Arbeitsplätze gefährden.

Rückfragehinweis:

Aloys Hirzel
Hirzel. Neef. Schmid. Konsulenten
Telefon +41 43 344 42 42

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SSCI, SPIEX
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel

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