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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. erhält erforderliche Zustimmung für Anleihevertragsänderungen

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

Wie Teksid Aluminum
Luxembourg S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") bekannt gab, waren
per Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:00 Uhr New York City Zeit (17:00 Uhr
Londoner Zeit) Zustimmungserklärungen von etwa 70% des
Kapitalgesamtbetrags von EUR 205.598.000 der 2011 fälligen 11 3/8%
Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") entsprechend der
früher von der Gesellschaft bekannt gegebenen Aufforderung zur
Zustimmung für die Umsetzung bestimmter Änderungsvorschläge (wie
unten beschrieben) am Anleihevertrag, welchem die
Schuldverschreibungen unterliegen, und zur Ausführung der sofortigen
Wirksamkeit eines Erlasses (der "Erlass") eines Säumnisses (wie im
Anleihevertrag definiert) oder eines Säumnisfalls (wie im
Anleihevertrag definiert), welcher/s aus der Nichtbeachtung des
sechsten Absatzes von NAK 11.15(b)(i) der Anleihevertrags entsteht
oder wenn aufgrund dieser Nichtbeachtung eine Forderung erhoben wird,
rechtskräftig eingegangen. Daher fertigten die Gesellschaft, die
Bürgen der Schuldverschreibungen sowie der Treuhänder am Donnerstag,
7. Juni 2007, einen Anleihe-Ergänzungsvertrag (der
"Anleihe-Ergänzungsvertrag") aus. Dementsprechend wurden die
vorgeschlagenen Änderungen entsprechend ihren Bestimmungen wirksam;
auch trat der Erlass in Kraft.
Die Aufforderung zur Zustimmung verfiel am Freitag, 8. Juni 2007
um 10:00 Uhr New York City Zeit (15:00 Uhr Londoner Zeit).
Die Ergänzungen des Anleihevertrags (a) erlauben die Veräusserung
der Kapitalbeteiligungen des Unternehmens an Cevher Dokum Sanayi A.S.
an den Mehrheitsinhaber, Cevher Jant Sanayi A.S. (die "Veräusserung
türkischer Beteiligungen"), (b) verlängern die Frist für die Abgabe
eines Angebots zum Erwerb von Schuldverschreibungen nach der
Veräusserung von Teksid Aluminum Poland S.p. z.o.o. bis spätestens
19. Juni 2007, und (c) korrigieren einen technischen Fehler im
Anleihevertrag.
Diese Bekanntgabe hat lediglich informativen Zweck und stellt
keine Einladung zur Beteiligung an der Zustimmungsaufforderung in
jenen Rechtshoheitsgebieten, an jene oder von jenen Personen dar,
in/an/von welche(n) eine solche Einladung den jeweiligen
einschlägigen Wertpapiergesetzen zufolge widerrechtlich wäre. In
bestimmten Rechtshoheitsgebieten unterliegt diese Bekanntmachung
unter Umständen bestimmten gesetzlichen Beschränkungen. Personen, die
in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind gehalten, sich über
etwaige bestehende Einschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Die Aufforderung zur Zustimmung erfolgte ausschliesslich
über die Erklärung vom 1. Juni 2007.
Warnhinweis zu vorausschauenden Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne
der Aufforderung zur Zustimmung betreffenden US-amerikanischen
Wertpapiergesetze. Diese Aussagen erfolgen auf der Grundlage der
gegenwärtigen Ansichten und Prognosen des Managements und unterliegen
bestimmten Risiken und Unsicherheiten, die zu einer erheblichen
Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den in den
vorausschauenden Aussagen enthaltenen abweichen könnten. Zu diesen
Risiken und Unsicherheiten zählen Marktbedingungen und andere
Umstände ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens sowie die in den
Aussagen aufgeführten Risikofaktoren und anderen Warnhinweise.

Pressekontakt:

Weitere Informationen erhalten Sie von: The Bank of New York and The
Bank of New York (Luxembourg) S.A. (One Canada Square, London E14
5AL, England, z.Hd.: Corporate Trust Administration, E-Mail:
lloydgeorge@bankofny.com, Tel: +44-207-964-6461) in ihrer Eigenschaft
als Informations- und Tabulierungsvertretung in Luxemburg

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